Sie befinden sich hier:
Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Dieselskandal – Auch das Landgericht Heilbronn sieht VW in der Haftung

Vor dem Landgericht Heilbronn ging es um die Klage einer Verbraucherin, die 2015 einen VW Beetle TDI gekauft hatte. Nachdem bekannt wurde, dass auch dieser Wagen von den Abgasmanipulationen betroffen ist, klagte sie vor dem Landgericht Stuttgart auf Rückabwicklung des Kaufvertrags. Zudem erhob sie vor dem LG Heilbronn Feststellungsklage, dass VW für die durch die Abgasmanipulationen entstandenen Schäden am Fahrzeug aufkommen muss. Diese Ansicht wurde vom LG Heilbronn geteilt.

Das LG urteilte, dass der Klägerin Schadensersatz zustehe, da VW sie in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise zumindest bedingt vorsätzlich geschädigt habe. Dabei sei es nicht entscheidend, welche Faktoren ausschlaggebend für den Kauf des Fahrzeugs waren. Vielmehr komme es darauf an, ob die Klägerin das Auto zu dem Preis auch dann gekauft hätte, wenn sie von den Abgasmanipulationen gewusst hätte. Doch darauf hätte sich wohl kein vernünftiger Käufer angesichts eines drohenden Verlusts des Zulassung eingelassen. Daher sei davon auszugehen, dass die Klägerin den VW Beetle nicht gekauft hätte, wenn sie Kenntnis von den Abgasmanipulationen gehabt hätte, so das LG Heilbronn.

"Mit dem LG Heilbronn hat ein weiteres Gericht verbraucherfreundlich entschieden. Dies zeigt, dass geschädigte Verbraucher gute Chancen haben, Schadensersatzansprüche gegen VW aufgrund der Abgasmanipulationen durchzusetzen. Allerdings müssen diese Ansprüche geltend gemacht werden, da die Forderungen gegen VW Ende 2018 verjähren", erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden, die bereits zahlreiche geschädigte Verbraucher im Dieselskandal vertritt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Weitere Beiträge der Kanzlei...