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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge VW muss Vorserienfahrzeuge zurückrufen – Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft

Für VW kommt es immer dicker. Der Abgasskandal ist noch lange nicht abgeschlossen, da wird der nächste Skandal bekannt. Volkswagen hat über einen Zeitraum von mehreren Jahren sog. Vorserienfahrzeige verkauft. Nach Angaben des Konzerns sollen zwischen 2006 und 2018 weltweit rund 6.700 Fahrzeuge in den Handel gekommen sein, die nicht dem Bauzustand der jeweiligen Serienfertigung entsprachen. Was genau an diesen Fahrzeugen nicht der Serienausstattung entspricht, ist unbekannt, da es nicht dokumentiert wurde. Die Unterschiede zum Serienfahrzeug können daher vielfältig sein. Der Vorstand soll seit zwei Jahren über die Vorfälle informiert sein.

VW schreibt daher betroffene Kunden an und bietet den Rückkauf der Fahrzeuge an, um die möglichen Mängel zu beheben. In Deutschland muss VW rund 4.000 Fahrzeuge zurückrufen. Wie das Bundesverkehrsministerium mitteilte, sei der Rückruf verpflichtend, denn die Autos seien "unzulässig" in den Verkehr gekommen. Zudem könnte Volkswagen auch rechtlicher Ärger drohen. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig habe ein Vorermittlungsverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob der Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens besteht, berichtet das Handelsblatt. Zudem könnte ein Bußgeld gegen VW verhängt werden.

"Die betroffenen Fahrzeuge entsprechen nicht der Serienfertigung und weisen damit einen Mangel auf. Möglicherweise hätten sie überhaupt nicht zugelassen werden dürfen. VW dürfte die Kunden mit dem Verkauf dieser Fahrzeuge getäuscht haben und schadensersatzpflichtig sein", sagt Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Bei einem Rückkaufangebot sollte daher auch genau auf den Preis geachtet werden. "Meines Erachtens muss VW den vollen Kaufpreis erstatten und kann keine Nutzungsentschädigung abziehen", so Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi.

Ähnlich wie im Dieselskandal dürften sich Schadensersatzansprüche gegen VW durchsetzen lassen. Forderungen im Abgasskandal müssen allerdings bis Ende 2018 geltend gemacht werden, da ansonsten die Verjährung der Ansprüche droht.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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Rechtsanwalt Sebastian Rosenbusch-Bansi

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