Bei der SCHUFA-Auskunft handelt es sich um ein Dokument, in welchem simpel ausgedrückt die wirtschaftlichen Verhältnisse und persönlichen Daten eines Verbrauchers aufgeführt werden.Diejenigen, die eine neue Wohnung mieten möchten, können in der Regel nicht auf ein SCHUFA-Dokument zur Weitergabe an den Vermieter verzichten. Eine derartige SCHUFA-Bonitätsauskunft ist für circa 30 Euro erhältlich. Sie beinhaltet die wichtigsten Angaben zum potenziellen neuen Mieter, anhand derer der Vermieter entscheiden kann, ob er die Wohnung an die Person vermieten möchte.
Daneben gibt es auch die Möglichkeit, eine SCHUFA-Selbstauskunft zu beantragen. Allerdings ist diese nicht ideal geeignet, um sie dem zukünftigen Vermieter auszuhändigen. In dieser sind auch sensible Daten enthalten, die nur für den Verbraucher selbst bestimmt sind.
Natürlich besteht rechtlich keine Pflicht, eine SCHUFA-Auskunft an den Vermieter zu übermitteln. Jedoch wird der Erfolg bei der Wohnungssuche besonders in Großstädten maßgeblich beeinträchtigt, wenn eine SCHUFA-Auskunft verweigert wird.
Diese Informationen erhält die SCHUFA-Auskunft
In dem SCHUFA-Bonitätscheck für Vermieter sind Angaben zu der Person, wie der Name, das Geburtsdatum und die aktuelle Anschrift zu finden, sowie eine allgemeine Bewertung der Zahlungsmoral. Es kann an der SCHUFA-Auskunft also abgelesen werden, ob die SCHUFA negative oder ausschließlich positive Einträge aufweist. Der SCHUFA-Score ist in der Auskunft für Vermieter nicht zu finden.
Das Dokument enthält außerdem das Datum der Abfrage, damit eine Sicherheit für den Vermieter geschaffen wird, dass das Dokument nicht veraltet ist. Sind bei der SCHUFA über den Verbraucher negative Einträge vorhanden, hat dieser es grundsätzlich schwer, eine neue Wohnung zu finden.
Wird die kostenpflichtige Vermieterauskunft bei der SCHUFA bestellt, wird die Selbstauskunft ebenfalls übermittelt. In dieser wird im Detail beschrieben, wie sich die Zahlungshistorie gestaltet. Mit diesem Dokument kann auch überprüft werden, durch wen und zu welchem Zweck die SCHUFA-Daten in der Vergangenheit eingesehen wurden.
SCHUFA-Auskunft – Darf der Vermieter sie einfordern?
Für Mieter besteht keine Verpflichtung dazu, ihre Bonitätsauskunft an den Vermieter zu übermitteln. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Vermieter in einer großen Immobiliengesellschaft besteht, die bei der SCHUFA Mitglied ist.
Für Privatpersonen ist es generell nicht möglich, von anderen Personen eine Bonitätsauskunft anzufordern. Allerdings stellt es in dem Prozess des Wohnungsvergabe mittlerweile eine Art Standard dar, dass potenzielle Mieter eine Bonitätsauskunft vorlegen müssen.
Somit besteht zwar kein rechtlicher Zwang für die Mieter, eine SCHUFA-Auskunft für Vermieter einzureichen, allerdings kommt niemand, der eine Wohnung mieten möchte, in der Praxis darum herum. Besonders in Großstädten herrscht eine hohe Konkurrenz und ein akuter Wohnungsmangel, sodass Mieter keine guten Chancen auf eine Zusage haben, wenn diese eine Bonitätsauskunft verweigern.
Neben der SCHUFA-Auskunft verlangen die Vermieter in der Regel auch eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, eine Mieterselbstauskunft und einen Einkommensnachweis.
Kostenfreie SCHUFA-Auskunft für Vermieter
Kostenfrei wird von der SCHUFA generell lediglich einmal pro Jahr die Selbstauskunft angeboten. Für Dritte ist die Bonitätsauskunft der SCHUFA stets mit Kosten verbunden.
Somit gibt es keine Möglichkeit, eine kostenfreie SCHUFA-Auskunft für Vermieter zu erhalten. Als Alternative können lediglich andere Anbieter für Bonitätsauskünftige in Anspruch genommen werden. Jedoch bestehen die Vermieter in der Regel darauf, dass es sich um eine Auskunft der SCHUFA handelt, um auf der sicheren Seite zu sein.