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Online-Casino - OLG München positioniert sich auf Seiten des Spielers

02. Dezember 2021 | Glückspielverluste
Im Online-Casino hatte ein Spieler 14.230 Euro verspielt. CLLB Rechtsanwälte hat den Rückforderungsanspruch des Spielers gerichtlich durchggesetzt. Das Landgericht München entschied mit Urteil vom 30. Juli 2021, dass die Anbieterin des Online-Glücksspiels mit Sitz in Malta, den Verlust erstatten muss (Az.: 31 O 16477/20). Mit ihrer Berufung gegen das Urteil kommt die Betreiberin des illegalen
István Cocron
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István Cocron ist Spezialist im Bereich der Beratung von Start-Ups und Unternehmen, im Gesellschafts- und...

Im Online-Casino hatte ein Spieler 14.230 Euro verspielt. CLLB Rechtsanwälte hat den Rückforderungsanspruch des Spielers gerichtlich durchggesetzt. Das Landgericht München entschied mit Urteil vom 30. Juli 2021, dass die Anbieterin des Online-Glücksspiels mit Sitz in Malta, den Verlust erstatten muss (Az.: 31 O 16477/20). Mit ihrer Berufung gegen das Urteil kommt die Betreiberin des illegalen Online-Casinos wohl nicht durch. Das OLG München hat mit Beschluss vom 24. November 2021 deutlich gemacht, dass es die Berufung wegen mangelnden Erfolgsaussichten zurückweisen wird (Az.: 5 U 549/21). Der beklagten Anbieterin des illegalen Online-Casinos legte das OLG daher nahe, die Berufung zurückzuziehen.

Der Kläger in dem zu Grunde liegenden Fall hatte sich im April 2020 in dem Online-Casino registriert. Dass er dabei seinen Wohnsitz in Deutschland angegeben hat, war für die Anbieterin offenbar kein Problem. Sie ließ trotz des weitreichenden Verbots von Online-Glücksspiel in Deutschland seine Teilnahme zu. Der Kläger verlor mehr als 14.000 Euro und forderte seinen Verlust von der Anbieterin zurück.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG München entschied, dass die Beklagte mit ihrem Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland gegen das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag verstoßen hat. Die Spieleinsätze seien daher ohne Rechtsgrund erfolgt und die Verträge nichtig. Der Kläger habe Anspruch auf Erstattung der Verluste.

Das OLG München bestätigte nun in seinem Hinweisbeschluss die Auffassung des Landgerichts und stellte noch einmal klar, dass das Glücksspielverbot in Deutschland nicht gegen europäisches Rechts verstoße. Auch das OLG Hamm hat in einem ähnlichen Fall mit Beschluss vom 12.11.2021 bereits deutlich gemacht, dass es den Rückforderungsanspruch des Spielers für gegeben hält (Az.: I-12 W 13/21).

„Nachdem bereits zahlreiche Landgerichte den Spielern einen Anspruch auf die Erstattung ihrer Verluste im Online-Casino zugesprochen haben, positionieren sich jetzt auch die die ersten Oberlandesgerichte verbraucherfreundlich. Das zeigt, dass gute Aussichten bestehen, die Verluste von den Anbietern der Online-Glücksspiele zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte. Denn bis zum 1. Juli 2021 hat ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele in Deutschland gegolten. Die Regeln sind zwar etwas gelockert worden – allerdings nicht rückwirkend.

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

 

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