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Startseite Kanzleien CLLB Rechtsanwälte Beiträge Kupferspiralen von Eurogine fehlerhaft - Ansprüche betroffener Frauen

Für viele Frauen, die bei der Schwangerschaftsverhütung auf eine Kupferspirale gesetzt haben, gab es ein böses Erwachen: Heftige Schmerzen und ungewollte Schwangerschaften. Grund sind fehlerhafte Spiralen, bei denen Seitenteile abbrechen und die Spirale ihren Zweck nicht mehr erfüllen kann.

 

Zwar gilt die Kupferspirale als vergleichsweise sicheres Verhütungsmittel. Doch Spiralen des spanischen Herstellers Eurogine haben sich als unzuverlässig und fehlerhaft erwiesen. Dabei geht es u.a. um die Produktreihen „Novaplus“, „Gold T“ und „Ancora“. Die Spiralen können aufgrund eines fehlerhaften Mischungsverhältnisses spröde und brüchig werden. Es kann dazu kommen, dass die Seitenarme abbrechen. Die Folgen für die Frauen sind beträchtlich und reichen von Schmerzen über spontanen Ausstößen der Spirale bis zur Entfernung der Spirale unter Vollnarkose und ungewollten Schwangerschaften.

 

Für die fehlerhaften Produkte von Eurogine gab es bereits Rückrufe. Die erfolgten zum Teil sehr spät und die Informationen kamen häufig nicht bei denen an, die es betrifft – nämlich bei den Frauen, die eine solche fehlerhafte Spirale tragen. Spanische Behörden sprachen erste Warnungen zwar schon Anfang 2018 aus und nahmen die Produkte vom Markt, doch in anderen Ländern dauerte es, bis reagiert wurde. So gab es in Deutschland erst Ende 2019 eine Warnung durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte und in Österreich erfolgte erst im September 2020 eine öffentliche Warnung, wie das Magazin „period.“ berichtet. 

 

Rund 1.200 Beschwerden betroffener Frauen liegen dem Bericht zu Folge dem österreichischen Verbraucherschutzverein Ende 2021 vor, in Deutschland dürften es etwa zehnmal so viele sein – von der Dunkelziffer ganz zu schweigen.

 

Von dem spanischen Unternehmen ist bisher wenig Entgegenkommen zu erkennen. Zurück bleiben die Frauen mit allen psychischen Belastungen, die eine ungewollte Schwangerschaft mit sich bringt. „Wollen sie eine Entschädigung und die Anerkennung ihrer Belastung bleibt den Frauen vermutlich nur der Klageweg“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

Betroffen sind nicht nur die Frauen selbst, sondern auch die Gynäkologen und Gynäkologinnen, die unter dem Vertrauensverlust der Patientinnen leiden. Hinzu kommen Kosten, die durch die Entfernung der fehlerhaften Spirale und weiteren Folgeeingriffen entstehen.

 

Verantwortlich ist die Herstellerin der fehlerhaften Kupferspiralen. „Wir haben daher schon für eine Vielzahl betroffener Frauen Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend gemacht“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Mehr Informationen: https://www.cllb.de/kupferspiralen-eurogine-klage/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de

 

 

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