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Ainova Just Fit GmbH: BaFin ermittelt - Unzulässige Bankgeschäfte

25. Januar 2022

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt gegen die Ainova Just Fit GmbH: Vorwurf der BaFin: Es  sollen erlaubnispflichtige Geschäfte getätigt worden sein.

Konkret heißt das: Die BaFin weist gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) darauf hin, dass die Ainova Just Fit GmbH, Wilkau-Haßlau, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ermittelt gegen die Ainova Just Fit GmbH: Vorwurf der BaFin: Es  sollen erlaubnispflichtige Geschäfte getätigt worden sein.

Konkret heißt das: Die BaFin weist gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) darauf hin, dass die Ainova Just Fit GmbH, Wilkau-Haßlau, keine Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt oder jemals besessen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Wie sah das inzwischen untersagte Geschäftsmodell aus? Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, lassen wohl den Schluss zu, dass die Ainova Just Fit GmbH in Deutschland unerlaubt Bankgeschäfte betreibt, indem sie die Entgegennahme von Geldern anbietet, deren unbedingte Rückzahlbarkeit sie inklusive Zinsen verspricht. Betroffenen Anlegern, im Thema erfahrenen Anwälten und wohl auch BaFin und Staatsanwaltschaft dürften die personellen und geschäftlichen Verstrickungen zwischen dem dem Vorstand der Just Fit GmbH und dem in die Schlagzeilen geratenen Unternehmen bc connect aufgefallen sein.

Nach dem die bc connect GmbH ins Gerede gekommen war, hatte man hier einen neuen Vertriebszweig gesucht und Anlegern Beteiligungen an der Ainova Just Fit GmbH angeboten, mit teils horrenden Gewinnversprechen von 120 % - auszahlbar nach nur einem Jahr.

Bei der bc connect GmbH hatte es Hausdurchsuchungen wegen des Verdachts eines Schneeballsystems gegeben. Das Unternehmen hatte sich in großem Umfang durch Nachrangdarlehen monetarisiert und konnte schließlich seinen Verpflichtungen gegenüber den Schuldnern nicht mehr nachkommen.

Hier hatte die BaFin mit Bescheid vom 25.11.2021 gefordert, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschädte einzustellen. 

Die BaFin konstatiert in einer aktuellen Pressemitteilung zur Ainova Just Fit GmbH: Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder WpIG. Einige Firmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Interessierte in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Die Kooperationsanwälte von kapitalschutz.de stehen für eine kostenlose Erstberatung gern zur Verfügung.