Es klingelt. Statt des erwarteten Postboten stehen drei düster dreinblickende, muskelbepackte Gestalten vor der Tür und fordern zur Zahlung der Schulden auf - wer weiß, was sonst passiert...
Manch einem mag so ein Szenario durch den Kopf gehen, wenn sich Inkasso-Unternehmen das erste Mal melden. Es besteht aber kein Grund zur Panik. Gerade weil es früher viele schwarze Schafe in der Branche gab, bestehen inzwischen zahlreiche gesetzliche Regelungen, was Inkasso-Unternehmen dürfen und wo die Grenzen liegen.
Hausbesuche: eine veraltete Vorstellung
Zwar dürfen Inkassofirmen grundsätzlich Außendienstmitarbeiter, die ein Gespräch und eventuell Finanzplan zur Schuldentilgung aufstellen, zu den Adressen von Schuldnern schicken. Dabei dürfen diese jedoch keinerlei Druck ausüben (sonst ist schnell die strafrechtliche Grenze zur Nötigung überschritten) und müssen bei entsprechender Aufforderung sofort das Grundstück verlassen, da sie sich sonst des Hausfriedensbruchs strafbar machen. Man ist keineswegs verpflichtet, Mitarbeiter von Inkassofirmen in die Wohnung zu lassen.
Da Inkasso-Außendienstmitarbeiter erfahrungsgemäß angesichts des sehr engen gesetzlichen Rahmens oft nur wenig erreichen, verzichten viele Inkassofirmen mittlerweile auf diese Praxis.
Ist das Inkasso-Unternehmen seriös?
Schwarze Schafe in der Branche agieren oft mit Druck und unberechtigten Forderungen. Um es solchen Betrugsabsichten schwer zu machen, sind Inkasso-Unternehmen zu einer Registrierung bei zuständigen Aufsichtsbehörden verpflichtet. Dort erfolgt ein Eintrag ins Rechtsdienstleistungsregister. Unternehmen, die ein Inkasso beauftragen, sollten sichergehen, dass die entsprechende Firma in dem Register zu finden ist. Sollte dies nicht der Fall sein, sind Schuldner nicht verpflichtet, Zahlungen an solche Firmen zu leisten.
Inkasso bei berechtigten Forderungen
Wer zum Beispiel im Internet etwas auf Rechnung bestellt und dann vergisst zu zahlen, sieht sich einer berechtigten Forderung ausgesetzt. In solchen Fällen ist es immer besser, die offene Rechnung zu begleichen. Ansonsten können Inkassofirmen immer weiter Mahnungen stellen und, sofern der Schuldner darauf nicht eingeht, ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten und im Extremfall sogar einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Jeder Schritt führt zu höheren Verwaltungskosten und statt diese zu riskieren, sollte ein Schuldner immer eine Lösung mit den Inkassofirmen forcieren. Bei geringem Verdienst kann zum Beispiel eine höhere dreistellige Summe auch durch Ratenzahlungen beglichen werden. Seriöse Inkassofirmen sind keine Erpresser, sondern Dienstleister, mit denen man reden und verhandeln kann.
Auf angemessene Inkasso-Kosten achten
Inkassofirmen können Gebühren für ihre Arbeit nicht einfach willkürlich festlegen. Diese orientieren sich am Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dürfen somit maximal die Summe betragen, die ein Rechtsanwalt für das Forderungsmanagement in Rechnung stellen kann. Für Forderungen bis 500 Euro darf beispielsweise keine dreistellige Gebühr erhoben werden. Obergrenzen gelten auch bei der Auslagenpauschale, mit der Adressanfragen beim Einwohnermeldeamt oder Portogebühren abgedeckt werden. Diese Pauschale darf nie mehr als 20 Euro betragen - jede höhere Forderung muss nicht bezahlt werden.
Inkasso bei unberechtigten Forderungen
Weniger kooperativ muss sich ein Schuldner verhalten, wenn die Forderung unberechtigt ist. Klassische Fälle sind hier Forderungen, von denen man selbst nichts weiß, zum Beispiel angebliche Gewinnspielabonnements. Da Inkassofirmen meist nicht prüfen, ob die Forderung, die ein Unternehmen an einen Schuldner hat, auch legal ist, nutzen betrügerische Firmen den von Inkassounternehmen aufgebauten Druck, um illegal Geld einzutreiben.
In solchen Fällen sollte unbedingt Widerspruch gegen die Forderung erhoben werden. Im Zweifelsfall lohnt sich hier anwaltliche Hilfe und das Aufbauen von Gegendruck, zum Beispiel mit einer Betrugsanzeige.