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Urteil AG Münster: Online-Casino muss Verlust erstatten

01. März 2022 | Glückspielverluste
Wer im Online-Casino Geld verzockt hat, hat gute Karten den Verlust vom Anbieter des Online-Glückspiels zurückzuholen. Das zeigt auch ein Urteil des Amtsgerichts Münster vom 23. Februar 2022 (Az.: 96 C 1913/21). In dem Verfahren hatte ein Spieler beim Glücksspiel im Internet knapp 5.000 Euro verloren und bekommt seinen Verlust nach dem Urteil des AG Münster vollständig ersetzt.  
István Cocron
István Cocron

István Cocron ist Spezialist im Bereich der Beratung von Start-Ups und Unternehmen, im Gesellschafts- und...

Wer im Online-Casino Geld verzockt hat, hat gute Karten den Verlust vom Anbieter des Online-Glückspiels zurückzuholen. Das zeigt auch ein Urteil des Amtsgerichts Münster vom 23. Februar 2022 (Az.: 96 C 1913/21). In dem Verfahren hatte ein Spieler beim Glücksspiel im Internet knapp 5.000 Euro verloren und bekommt seinen Verlust nach dem Urteil des AG Münster vollständig ersetzt.

 

Hintergrund der Entscheidung ist, dass bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland ein weitreichendes Verbot für Glücksspiele im Internet galt. „Trotz dieses Verbots haben die Anbieter ihre Online-Casinos auch für Spieler mit Wohnsitz in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich gemacht. Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld und müssen dem Spieler den Verlust erstatten“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

 

In dem Verfahren am AG Münster hatte der Spieler im Online-Casino der beklagten Anbieterin zwischen Mai und Oktober 2019 knapp 5.000 Euro verloren. Über eine entsprechende Lizenz für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verfügte die Anbieterin aus Malta nicht. Der nach eigenen Angaben spielsüchtige Kläger hatte keine Kenntnis darüber, dass das Online-Glücksspiel in Deutschland zu diesem Zeitpunkt verboten war. Als er davon erfuhr, verlangte er von der Anbieterin die Erstattung seiner Verluste.

 

Seine Klage hatte Erfolg. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag gelte in Deutschland ein umfassendes Verbot für das Anbieten von Glücksspielen im Internet. Gegen dieses Verbote habe die Beklagte verstoßen. Daher seien die Spielverträge mit dem Kläger nichtig. Folge ist, dass die Beklagte die Einsätze ohne Rechtsgrund erlangt habe und den Verlust erstatten müsse, urteilte das AG Münster. Könnte die Anbieterin die Gewinne aus ihrem illegalen Angebot behalten, würde dies zu einer Ausbreitung des Schwarzmarktes für illegale Glücksspiele führen. Wenn die Anbieter die Einsätze aber erstatten müssen, würden sich die illegalen Angebote nicht mehr lohnen, machte das AG Münster deutlich.

 

„Zahlreiche Gerichte haben inzwischen ähnlich entschieden und die Betreiber der Online-Casinos zur Erstattung der Verluste verurteilt. Zum 1. Juli 2021 sind die Bedingungen für das Online-Glücksspiel zwar gelockert worden. Das gilt aber nicht rückwirkend“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de

 

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