Im Online-Casino hatte ein Spieler kein Glück und verlor 3.500 Euro. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn zurückgeholt. Das Amtsgericht Essen entschied mit Urteil vom 24. Februar 2022, dass die Betreiberin des Online-Casinos den Verlust erstatten muss (Az.: 12 C 474/21). Da sie mit ihrem Angebot gegen das weitreichende Verbot von Online-Glücksspielen verstoßen hat, haben sie keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld, so das Gericht.
Der Kläger hatte von seinem Wohnsitz in Deutschland aus über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen. Zwischen Mai 2019 und April 2021 verspielte er in dem Online-Casino 3.500 Euro. Dass für Online-Glücksspiele in Deutschland ein weitreichendes Verbot bestand, war ihm nicht bewusst.
Die Betreiberin des Online-Casinos verfügte zwar über eine maltesische Lizenz, nicht aber über eine deutsche Genehmigung für das Anbieten und Betreiben von Online-Glücksspielen. „Sie hätte daher ihre Online-Glücksspiele in Deutschland nicht anbieten dürfen. Da sie gegen das Verbot verstoßen hat, hat sie keinen Anspruch auf die Spieleinsätze. Wir haben darum die vollständige Erstattung des Verlusts gefordert“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
Die Klage hatte Erfolg. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Dadurch habe sie die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt und müsse den Verlust erstatten, entschied das Gericht.
CLLB Rechtsanwälte hat zum wiederholten Mal erreicht, dass die Betreiber von Online-Casinos die Verluste der Spieler erstatten müssen. Denn bis zum 1. Juli 2021 galt ein weitreichendes Verbot für Online-Glücksspiele in Deutschland. Gegen dieses Verbot haben die Anbieter immer wieder verstoßen. „Wegen dieses Verstoßes können die Verluste zurückverlangt werden“, so Rechtsanwalt Cocron.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2021 wurden die Voraussetzungen für Online-Glücksspiele in Deutschland zwar gelockert. „Diese Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend und wer Online-Glücksspiele in Deutschland anbieten möchte, benötigt dafür nach wie vor eine entsprechende Lizenz“, erklärt Rechtsanwalt Cocron.
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