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Online-Glücksspiel: Online-Casino muss Verlust in Höhe von 13.800 Euro ersetzen

24. Mai 2022 | Glückspielverluste
Das Landgericht Neubrandenburg hat mit Beschluss vom 9. Mai 2022 bestätigt, dass die Betreiberin eines Online-Casinos einem Glücksspieler seinen Verlust in Höhe von knapp 13.800 Euro ersetzen muss (Az.: 4 O 264/21). Die beklagte Gesellschaft mit Sitz in Curacao habe mit ihrem Angebot gegen das weitreichende Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen und daher keinen Anspruch auf das
István Cocron
István Cocron

István Cocron ist Spezialist im Bereich der Beratung von Start-Ups und Unternehmen, im Gesellschafts- und...

Das Landgericht Neubrandenburg hat mit Beschluss vom 9. Mai 2022 bestätigt, dass die Betreiberin eines Online-Casinos einem Glücksspieler seinen Verlust in Höhe von knapp 13.800 Euro ersetzen muss (Az.: 4 O 264/21). Die beklagte Gesellschaft mit Sitz in Curacao habe mit ihrem Angebot gegen das weitreichende Verbot von Online-Glücksspielen in Deutschland verstoßen und daher keinen Anspruch auf das Geld, so das LG Neubrandenburg. CLLB Rechtsanwälte hatte für den Spieler auf die Rückzahlung seines Verlustes geklagt.

Online-Glücksspiel war bis zum 1. Juli 2021 in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen verboten. Über deutschsprachige Webseiten machten diverse Betreiber der Online-Casinos ihr Angebot aber auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich. „Da die Casino-Betreiber damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie die Spieleinsätze ohne rechtlichen Grund erlangt und keine Anspruch auf das Geld“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.

Der Kläger hatte zwischen Januar und April 2021 von seiner Wohnung in Mecklenburg-Vorpommern über eine deutschsprachige Webseite an den Online-Glücksspielen der Beklagten teilgenommen und dabei unterm Strich rund 13.800 Euro verloren. Den Verlust forderte er nun von der Beklagten zurück.

Mit Erfolg. Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet war in Deutschland gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten. Durch dieses Verbot sollten Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels geschützt werden. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte mit ihrem Angebot verstoßen, so das Gericht. Die zwischen den Parteien abgeschlossenen Spielverträge seien nichtig und der Kläger habe daher Anspruch auf die vollständige Erstattung seines Verlustes, entschied das LG Neubrandenburg.

„Die Regelungen für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland wurden zwar zum 1. Juli 2021 gelockert. Die Änderungen gelten jedoch nicht rückwirkend. Zudem muss der Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen. Es bestehen daher nach wie vor gute Chancen, verlorenes Geld zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

 

Mehr Informationen:  https://www.cllb.de/online-casino-geld-zurueck-mit-anwalt 

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de

 

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