Die Preise steigen und während sich einige wenige noch immer alles leisten können, kommen Normal- und Geringverdiener sowie die Bezieher von Sozialleistungen in diesen Tagen an ihre Grenzen.Gerade der Mittelstand muss sich entscheiden, für was er Geld ausgibt, was er wirklich braucht und was er in den Regalen lässt. Ärmeren Haushalten und Alleinerziehenden stellt sich die Frage oft gar nicht mehr, da das zur Verfügung stehende Geld gerade mal für das Nötigste reicht - und selbst das muss immer wieder neu definiert werden.
Gestaffeltes Klimageld
Das Bundesarbeitsministerium nimmt nun die Notlagen von Normal- und Geringverdienenden in den Fokus und versppricht mit Stimme von Bundesarbeitsminister Heil (SPD), jetzt endlich Druck zu machen und eine sozial gestaffelte Abfederung der aktuellen und zukünftigen Lasten anzugehen - Stichwort Klimageld.
Die Entlastung von untere und mittlere Einkommen soll mit einem sozial gestaffelten Klimageld einhergehen - "Klima", weil die aktuellen und zukünftigen Lasten grundsätzlich immer mit Themen des Klimawandels und der Energiekrise zu tu haben. Hubertus Heil weiß, dass er dauerhaft höhere Preise nicht mit marktwirtschaftlichen und noch weniger mit poitischen Mechanismen steuern bzw. beeinfllussen kann. Daher bleibt nur die Subventionierung der Verbraucher.
Klimageld kommt nicht als Kopfpauschale
Dieses Klimageld soll allerdings nicht wie von Grünen und FDP gefordert als Kopfpauschale eingeführt werden, sondern nach Bedürftigkeit gestaffelt soziale Lasten abfedern. Die, die sich die aktuellen Preise leisten können, sollen sie auch bezahlen. Heil sieht es sozialdemokratisch und nimmt besser Verdienende in die Solidar-Pflicht.
Heil in der Tagesschau: "Für Gutverdiener sind hohe Preise auch eine ärgerliche Sache, aber sie können damit umgehen. Die Ressourcen des Staates sind begrenzt. Daher sollten wir das Klimageld nicht mit der Gießkanne an alle ausgeben."
4000 Euro brutto ist die Grenze
4000 Euro brutto für Alleinstehende und 8000 Euro, wenn in einer Paargemeinschaft doppelt verdient wird - so stellt sich Minister Heil die Grenze zum Wohlstand vor. Unterhallb dieser Einkommen soll sozial gestaffelt werden. Betroffene Normal und Geringverdiener erhalten das Geld einmal jährlich als "Soziales Klimageld".
Finanziert werden sollen diese Ausgaben für das Klimageld im Rahmen eines Umverteilungsmechanismus aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung. Es bleibt dabei, dass alle beim Tanken und Heizen einen zusätzlichen Beitrag leisten werden, aber nur Geringverdiener davon etwas zurückbekommen.
Idealerweise wird also der Staatshaushalt durch die Zahlung des Klimageldes nicht tangiert - abhängig davon, wie die Co2-Bepreisung in Zukunft verwaltet wird.
Start zum 1. Januar 2023
Das Klimageld soll am1. Januar 2023 erstmals in aktuell noch unbekannter Höhe ausgezahlt werden. Entweder ordentlich über Regelsätze berechnet oder als Übergang in Form einer pauschalierten Einmalzahlung. Klar ist schon jetzt, dass die Berechnung der Bedürftigkeit über sogenannte Regelsätze organisiert werden soll, wobei das zu versteuernde Einkommen der Vorjahre den Finanzbehörden ja bekannt ist. Grundsätzlich ist das Klimageld nicht anderes als eine Entlastung über die Einkommensteuer.
Bürgergeld für Leistungsempfänger
Für die Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung will Minister Heil Besserstellungen durch eine Art von Bürgergeld erreichen, mit dem die Höhe der staatlichen Leistungen an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepasst werden sollen.
Wir zitieren die Tagesschau vom 27. Mai 2022: "Aus dem Arbeitsministerium heißt es, angesichts der rasant steigenden Preise reagiere das bestehende Verfahren zur Bestimmung der Regelbedarfe zu langsam. Deshalb will Heil die Reform der Grundsicherung dazu nutzen, auch die Regelsätze neu zu bemessen. Wichtig sei dabei aber auch der Blick auf das Lohnabstandsgebot. Wer arbeite, müsse immer mehr haben als Bürgerinnen und Bürger, die das derzeit nicht täten."