Sie befinden sich hier:
Startseite Kanzleien CLLB Rechtsanwälte Beiträge Online Glücksspiel - Bwin muss Spieler seinen Verlust erstatten

Online Glücksspiel - Bwin muss Spieler seinen Verlust erstatten

19. Dezember 2022 | Glückspielverluste
Ob beim Black Jack, Roulette oder Sportwetten – ein Spieler hatte bei Online-Glücksspielen von Bwin kein Glück. Im Laufe der Zeit verlor er insgesamt rund 21.400 Euro. Dank eines Urteils des Landgerichts Heidelberg vom 8. Dezember 2022 bekommt er nun sein Geld zurück. Das Gericht entschied, dass Bwin bzw. die Betreibergesellschaft, den Verlust vollständig erstatten muss, da sie mit ihrem Angebot
István Cocron
István Cocron

István Cocron ist Spezialist im Bereich der Beratung von Start-Ups und Unternehmen, im Gesellschafts- und...

Ob beim Black Jack, Roulette oder Sportwetten – ein Spieler hatte bei Online-Glücksspielen von Bwin kein Glück. Im Laufe der Zeit verlor er insgesamt rund 21.400 Euro. Dank eines Urteils des Landgerichts Heidelberg vom 8. Dezember 2022 bekommt er nun sein Geld zurück. Das Gericht entschied, dass Bwin bzw. die Betreibergesellschaft, den Verlust vollständig erstatten muss, da sie mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen habe.

Bis zum 1. Juli 2021 galt in Deutschland laut Glücksspielstaatsvertrag ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele. Unter Glücksspiele fallen nicht nur klassische Casino-Spiele, sondern auch Sportwetten. Trotz des Verbots machten viele Betreiber von Online-Casinos ihre Glücksspiele oder Sportwetten über deutschsprachige Webseiten auch Spielern in Deutschland leicht zugänglich. „Da das Angebot illegal ist, sind die geschlossenen Verträge nichtig und die Spieler können die Rückzahlung ihrer Verlusts verlangen“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte, der schon für zahlreiche Spieler Geld von Online-Casinos zurückgeholt hat.

In dem Fall vor dem LG Heidelberg hatte der Kläger über eine deutschsprachige Webseite an Casino-Spielen und Sportwetten von Bwin teilgenommen. Zwischen 2014 und 2019 verlor er dabei insgesamt rund 21.400 Euro. Die Anbieterin der Glücksspiele verfügte zwar über eine Glücksspiellizenz für Gibraltar, aber nicht für Deutschland. Der Kläger verlangte daher die Rückzahlung seiner Verluste.

Das LG Heidelberg gab der Klage statt. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet in Deutschland verboten. Zweck des Verbots sei, das Entstehen von Glückspielsucht zu verhindern, so das Gericht. Gegen dieses Verbot habe die Beklagte verstoßen. Ein solcher Verstoß führe zur Nichtigkeit des Vertrags, so dass der Spieler seinen Verlust zurückfordern könne. Dabei sei es nicht relevant, ob der Spieler durch seine Teilnahme an den Glücksspielen gegen das Verbot verstoßen hat, so das LG Heidelberg. Die Beklagte muss den Verlust daher vollständig erstatten.

Es sei auch nicht zu erkennen, dass der Kläger Kenntnis von dem Verbot für Online-Glücksspiele hatte oder sich der Illegalität leichtfertig verschlossen habe. Von einem Verbraucher sei nicht ohne weiteres zu erwarten, dass er die Rechtslage bei Online-Glücksspielen kennt. Zumal die Beklagte dargestellt hat, dass sie selbst ihr Angebot für legal gehalten hat. Dann könne sie aber nicht davon ausgehen, dass der Kläger als Verbraucher von der Illegalität wusste, machte das LG Heidelberg klar.

„Zum 1. Juli 2021 wurden die Regeln für das Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland zwar gelockert. Doch das gilt nicht rückwirkend und außerdem ist für das Angebot nach wie vor eine in Deutschland gültige Lizenz zwingend erforderlich. Daher haben viele Spieler nach wie vor gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

 

Pressekontakt: Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaftsgesellschaft mbB, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089 552 999 50, Fax: 089 552 999 90; Mail: cocron@cllb.de   Web: www.cllb.de

 

 

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Weitere Beiträge der Kanzlei...