Bei Online-Casinospielen und Online-Sportwetten hatte ein Spieler insgesamt rund 5.000 Euro verloren. CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn am Landgericht Mosbach zurückgeholt. Das Gericht entschied mit Urteil vom 30. November 2022, dass die beklagten Anbieter der Online-Glücksspiele den Verlust vollständig erstatten müssen, da sie über keine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot verfügten.
Bis zum 1. Juli 2021 galt in Deutschland ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele, zu denen auch Sportwetten im Internet zählen. Bei Online-Sportwetten konnten die Bundesländer allerdings in Ausnahmefällen die notwendige Konzession erteilen. Doch auch ohne die erforderliche Lizenz machten die Betreiber der Online-Casinos und Anbieter der Online-Sportwetten ihr Angebot auch für Spieler in Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, haben sie keinen Anspruch auf das Geld und die Spieler können ihre Verluste zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, der schon für zahlreiche Spieler Geld zurückgeholt hat.
In dem Fall vor dem LG Mosbach hatte der Kläger zwischen 2014 und 2015 über eine deutschsprachige Webseite an Online-Casinospielen und Online-Sportwetten teilgenommen. Anbieter waren zwei auf Malta ansässige Schwesterfirmen des selben Konzerns. Über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügten die Gesellschaften in dem Streitzeitraum nicht.
Der Kläger verlor bei den Casinospielen und den Sportwetten rund 5.000 Euro. Dass Online-Glücksspiele verboten waren, erfuhr er erst im Herbst 2021 und klagte daraufhin auf die Rückzahlung seiner Verluste. Mit Erfolg. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag war das Vermitteln und Veranstalten öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Da die Beklagten keine in Deutschland gültige Lizenz hatten, haben sie gegen dieses Verbot verstoßen. Die geschlossenen Verträge seien daher nichtig, so dass die Beklagten keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld haben. Daher müssen sie den Verlust erstatten, entschied das LG Mosbach.
Dem Rückforderungsanspruch des Klägers stehe auch nicht im Weg, dass er durch die Teilnahme an den Online-Glücksspielen selbst gegen das Verbot verstoßen habe. Er habe plausibel dargelegt, dass er keine Kenntnis von dem Verbot hatte und auch die Beklagten hätten nicht das Gegenteil bewiesen, so das Gericht.
Die Ansprüche des Klägers seien auch nicht verjährt, führte das LG Mosbach weiter aus. Denn die dreijährige Verjährungsfrist beginne erst mit der Kenntnis des Klägers seiner Ansprüche. Diese Kenntnis habe er nach Überzeugung des Gerichts erst 2021 erlangt.
„Erst zum 1. Juli 2021 wurden die Regelungen für Online-Glücksspiel in Deutschland gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist eine entsprechende Lizenz sowohl für das Angebot von Casinospielen als auch von Sportwetten weiterhin zwingend in Deutschland erforderlich. Es bestehen also nach wie vor gute Chancen, Verluste von den Online-Casinos zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/
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