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Handan Kes

Handan Kes ist Rechtsanwältin seit 2016 und als Fachanwältin bestens qualifiziert im Bank- und Kapitalmarktrecht aufgestellt.

Vita

Dem Studium der Rechtswissenschaften in Trier mit dem Schwerpunkt Unternehmensrech schloss sich ein  Auslandssemester 2007/2008 in Madrid, Spanien, an der Universidad de Carlos III de Madrid, mit den Schwerpunkten Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Marken- und Patentrecht

Das Rechtsreferendariat wurde beim Landgericht Kaiserslautern mit Schwerpunkt im Erbrecht absolviert. Die Fachanwaltsausbildung im Bank- und Kapitalmarktrecht wurde mit Urkunde vom 11.05.2022 abgeschlossen mit der Berechtigung, die Bezeichnung Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht zu führen

 

Bankrecht

Das Bankrecht umschreibt sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Kreditinstitut. Hierzu gehören u.a.:

  • Kontoführung, z.B. Eröffnung eines Kontos bis zur Kündigung
  • Zahlungsverkehr, z.B. Überweisungsgeschäft, Lastschrift-verkehr, Entgelte, Kreditkarten, Online-Banking
  • Darlehens- / Kreditverträge, z.B. Entgelte, verschiedene Kredit- und Darlehensarten, etwa Immobiliardarlehen, Privatdarlehensverträge, Autokredit, Sachdarlehen, etc.
  • Sparverträge, z.B. das Sparbuch / Prämiensparbuch
  • Leasingverträge, z.B. für PKW: Sowohl bei Vertragsabschluss, während des laufenden Vertrags oder bei Beendigung des Leasingvertrags
  • u.v.m.

Kapitalanlagerecht

Das Kapitalmarktrecht ist ein weit gefasster Begriff. Hierzu gehören alle Kapitalanlagen, wie etwa:

  • Anlagen in Wertpapiere nach dem WpHG, sowohl börslich als auch außerbörslich, so etwa in Aktien.
  • Anlagen in Schuldverschreibungen, wie Inhaberschuldverschreibung, Namensschuldverschreibung, Zertifikate, Orderpapiere, Genussscheine u.v.m.
  • Anlagen in geschlossene oder offene Investmentfonds nach dem KAGB.
  • Anlagen in gesellschaftsrechtliche Beteiligung wie etwa als stiller Gesellschafter, Kommanditist, Genossenschaften
  • oder sonstige Investitionen nach dem VermAnlG, etwa in Sachwerte wie Gold und Edelmetalle, Holz/Baumplantagen, Seefrachtcontainer, Flugzeuge u.v.m.

Hierzu gehören insbesondere sämtliche Prospektpflichten nach dem WpHG, VermAnlG sowie nach dem KAGB und eine ordnungsgemäße Aufklärung und Beratung durch einen Anlageberater oder Anlagevermittler.

 

Besondere Qualifikation

  • Bank- und Kapitalmarktrecht

Schwerpunkte

  • Kapitalanlagerecht

  • Bankrecht

  • Insolvenzrecht

  • Grundbuchrecht

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