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Umzug: Das darf man nicht vergessen

28. Februar 2023

Steht fest, dass schon bald ein Umzug in eine neue Wohnung gemeistert werden muss, sollte nicht zu lange mit den detaillierten Planungen abgewartet werden.

Besonders wichtig ist dabei selbstverständlich, dass keine wichtigen Dinge und Aufgaben vergessen werden. Die Wahrscheinlichkeit ist generell jedoch recht hoch, da sich die Organisation eines

Steht fest, dass schon bald ein Umzug in eine neue Wohnung gemeistert werden muss, sollte nicht zu lange mit den detaillierten Planungen abgewartet werden.

Besonders wichtig ist dabei selbstverständlich, dass keine wichtigen Dinge und Aufgaben vergessen werden. Die Wahrscheinlichkeit ist generell jedoch recht hoch, da sich die Organisation eines Wohnungswechsels in der Regel als überaus komplex und aufwändig zeigt.

Aus diesem Grund sollte idealerweise eine Checkliste angelegt werden, auf welcher dann alle Aufgaben nacheinander abgehakt werden können. So besteht kaum ein Risiko mehr, etwas Wichtiges zu versäumen. Doch welche Dinge gehören auf eine solche Liste eigentlich?

Drei Monate vor dem Umzug

Zu den ersten Aufgaben, die zu erledigen sind, wenn die Entscheidung für einen Umzug getroffen wurde, gehört die Kündigung des Mietvertrages der alten Wohnung. Außerdem sollte bereits zu diesem frühen Zeitpunkt der Umzugstermin genau bestimmt werden. So können Arbeitnehmer beispielsweise auch gleich den nötigen Urlaub bei ihrem Arbeitgeber beantragen.

Es ist außerdem zu überlegen, welche Möbel und Gegenstände den Weg in das neue Heim finden sollen und von welchen sich getrennt wird. In diesem Zusammenhang ist ein umfassendes Ausmisten zu empfehlen.

Eine Kündigung muss in vielen Fällen auch für den Kabelanschluss, das Internet, den Telefonanschluss und die weiteren Versorger, wie etwa Wasser, Heizung und Gas, erfolgen. Falls kein Wechsel des Anbieters gewünscht wird, ist diesen jedoch zumindest bereits die neue Anschrift mitzuteilen.

Ein Monat vor dem Umzug

Soll der Wohnungswechsel mithilfe eines professionellen Dienstleisters organisiert werden, sind rund ein Monat vor dem Umzug verschiedene Angebote dazu einzuholen. Besonders zu empfehlen ist beispielsweise das kompetente Unternehmen für den Umzug Hannover.

Natürlich lässt sich ein Umzug allerdings auch in Eigenregie organisieren. In diesem Fall sind die Umzugshelfer zu rekrutieren und der benötigte Transporter zu mieten. Über die anstehende Adressänderung sollten außerdem weitere Vertragspartner schon frühzeitig informiert werden, wie etwa Versicherungen, Versandhäuser und die Hausbank.

Falls es nötig wird, ist der neue Bedarf hinsichtlich der Haftpflicht- und der Hausratversicherung zu prüfen und entsprechend anzupassen.

Zwei Wochen vor dem Umzug

Rückt der Umzug immer näher, können ruhig schon einmal eventuell nötige Schönheitsreparaturen in der alten oder gewünschten Änderungen in der neuen Wohnung vorgenommen werden.

Mit dem alten Vermieter ist außerdem zu klären, an welchem Termin die bisherige Wohnung übergeben wird und wann die letzte Heizkostenabrechnung zu erwarten ist. Vor allem, wenn der Umzug in der Innenstadt stattfindet, ist es außerdem sinnvoll, eine Halteverbotszone vor der neuen und der alten Wohnung zu beantragen. Auf diese Weise lässt sich sicherstellen, dass am Umzugstag tatsächlich ein geeigneter Parkplatz für den Umzugstransporter vorhanden ist.

Rund zwei Wochen vor dem Umzug ist ebenfalls der passende Zeitpunkt gekommen, um Transporthilfen, Verpackungsmaterial und die nötigen Umzugskartons zu besorgen. Damit noch ausstehende Postsendungen an die neue Adresse zugestellt werden können, ist daneben auch an einen Nachsendeauftrag bei der Post zu denken.

Eine Woche vor dem Umzug

Sobald der Umzugstermin kurz bevorsteht, geht es an das Packen der Umzugskartons. Außerdem sind noch vorhandene Lebensmittel aufzubrauchen und der Kühlschrank abzutauen, sobald dieser entbehrt werden kann.

 

Gemeinsam mit dem ehemaligen Vermieter sollte außerdem ein Rundgang durch die alte Wohnung unternommen werden. Dabei ist der Zustand schriftlich zu dokumentieren, außerdem können dabei gleich die Zählerstände abgelesen werden.