Bei der Übertragung von Vermögen auf die nächste Generation oder auf den Nachfolger sollten Erblasser sich auf die Expertise erfahrener Rechtsanwälte verlassen. Wichtige Frage ist, ob Vermögen vererbt oder verschenkt wird.
Alles, was Sie über das Erbrecht wissen müssen: Ein umfassender Leitfaden
Das Erbrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Thema, das für viele Menschen relevant ist. Es regelt, was nach dem Tod einer Person mit ihrem Vermögen geschieht. In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie alles Wissenswerte über das Erbrecht in Deutschland. Wir behandeln die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, häufige Fragen und Antworten sowie praktische Tipps für Erben und Erblasser.
Grundlagen des Erbrechts
Erbschaftssteuerbefreiung beim Familienheim trotz verspäteten Einzugs
Kann der Erbe eines Familienheims aus zwingenden Gründen nicht sofort ins geerbte Familienheim einziehen, z.B. weil die Immobilie vermietet ist, kann trotzdem eine Befreiung von der Erbschaftssteuer möglich sein. Das hat das Finanzgericht München mit Urteil vom 26. Oktober 2022 bestätigt (Az.: 4 K 2183/21).
Schenkungssteuer - Feststellung des Grundstückswerts bindend
Schenkungen zu Lebzeiten können ein geeignetes Mittel sein, um Vermögen steueroptimiert zu übertragen. Anders als bei der Erbschaftssteuer können bei der Schenkungssteuer Freibeträge zehn Jahre nach einer Schenkung erneut genutzt werden. Zu beachten ist, dass Grundstückswerte gesondert festgestellt werden. Wurde ein Grundstück zu hoch bewertet, sollte sich der Beschenkte umgehend gegen die Feststellung wenden.
Immobilienschenkung oder Ausstattung - OLG Koblenz zur Abgrenzung
Liegen Schenkungen zu Lebzeiten mehr als zehn Jahre zurück, haben sie im Erbfall keinen Einfluss auf die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten. Dies kann sich jedoch anders verhalten, wenn in der Schenkung eine Ausstattung zu sehen ist. Gerade bei Schenkung einer Immobilie ist die Abgrenzung zur Ausstattung oft schwierig.
Familienheim und die Befreiung von Erbschaftssteuer
Es kann immer nur ein Familienheim im Erbfall von der Steuer befreit sein. Das gilt auch, wenn der Erblasser nacheinander in verschiedenen Wohnungen gelebt hat und wegen zwingender Gründe ausziehen musste. Dass die Steuerbefreiung nur für eine Immobilie in Betracht kommt, zeigt ein Urteil des Finanzgerichts München (Az.: 4 K 692/20).
Höhere Erbschaftssteuer bei Immobilien ab 2023 möglich
Für Erben von Immobilien kann es im neuen Jahr teuer werden, denn es droht eine drastische Erhöhung der Erbschaftssteuer. Aufgrund eines geänderten Bewertungsverfahrens gehen Experten davon aus, dass die Erbschaftssteuer bei Immobilien um 20 bis 30 Prozent und in Einzelfällen sogar um 50 Prozent steigen könnte.
Pflichtteilsanspruch bei Schenkung von Immobilien mit Wohnrecht
Bei der Schenkung von Immobilien ist Vorsicht geboten, wenn sich der Schenker ein Wohnrecht vorbehält. Dann ist es möglich, dass das Haus nicht nach zehn Jahren aus der Pflichtteilsergänzung herausfällt und somit bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden muss. Das hat das OLG München mit Urteil vom 8. Juli 2022 entschieden (Az. 33 U 5525/21).
Widerruf und Neuerrichtung eines Testaments - OLG München 31 Wx 441/21
Erblasser können ihre Meinung ändern und ihr Testament widerrufen. Kommt es zu einem erneuten Sinneswandel und das ursprüngliche Testament soll wieder wirksam sein, wird dies nicht dadurch erreicht, dass der Erblasser unter Angabe des Datums das Testament erneut unterschreibt. Das hat das OLG München mit Beschluss vom 26. Januar 2022 entschieden (Az.: 31 Wx 441/21). „Möchte der Erblasser, dass sein ursprüngliches Testament wieder wirksam ist, muss er es erneut erstellen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.
Sittenwidrige Schenkung - BGH X ZR 3/20
Bei Schenkungen können Zweifel angebracht sein, ob sie tatsächlich dem Willen des Schenkers entsprechen oder ob er eventuell zumindest vorübergehend geschäftsunfähig war und die Schenkungen unter dem Einfluss Dritter veranlasst hat. Bei Erben tauchen Zweifel besonders dann auf, wenn die Schenkung an Personen geht, die der Schenker noch nicht lange kennt.
Erbschaftssteuerbefreiung beim Familienheim - BFH II R 1/21
Die Befreiung von der Erbschaftssteuer entfällt nicht rückwirkend, wenn der überlebende Ehepartner aus gesundheitlichen Gründen vor Ablauf von zehn Jahren aus dem Familienheim auszieht. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 1. Dezember 2021 entschieden (Az.: II R 1/21).