Unwetter und Stürme hinterlassen immer öfter ihre Spuren und richten großen Schaden an. Für Betroffene stellt sich die Frage, welche Versicherung für den Schaden aufkommt.
Auch in den hiesigen Breitengraden stellen außergewöhnliche Wetterphänomene längst keine Seltenheit mehr dar. In Herbst und Winter sorgen so immer häufiger starke Sturmböen, Regenfälle, Hagel- und Schneestürme dafür, dass Gebäude Schaden nehmen.
Diejenigen, die einen Sturmschäden erlitten haben, müssen jedoch in vielen Fällen nicht nur den Schrecken über das Vorkommnis selbst verarbeiten, sondern sich ebenfalls mit ihrer Versicherung hinsichtlich der Schadenregulierung auseinandersetzen.
Welche Versicherung zahlt für welchen Schaden
Damit Sturmgeschädigte zu ihrem Recht kommen, ist es im ersten Schritt nötig, herauszufinden, welche Versicherung für den entstandenen Schaden eigentlich zuständig ist.
Hat ein Sturm Schäden direkt an dem Gebäude angerichtet, also beispielsweise an der Fassade, den Fenstern, dem Dach oder den Decken, stellt dies in den meisten Fällen eine Angelegenheit für die Wohngebäudeversicherung dar. Auch Schäden an dem Heizungssystem sind von der Gebäudeversicherung umfasst. Jedoch muss dafür die Voraussetzung erfüllt werden, dass der Sturm mindestens der Windstärke 8 entsprochen hat.
Wurden im Zuge des Unwetters Einrichtungsgegenstände beschädigt, ist die Hausratversicherung zu kontaktieren. Diese ist jedoch nur zuständig, wenn die jeweiligen Schäden nicht durch Hochwasser im Zuge des Sturms verursacht wurden, denn dies fällt wiederum in den Verantwortungsbereich der Elementarschadenversicherung.
Sollte der Sturm Schäden am Eigentum Dritter nach sich gezogen haben, etwa durch heruntergefallene Dachpfannen, ist die private Haftpflichtversicherung zu konsultieren. Bei vermieteten Immobilien, die durch ein Unwetter in Mitleidenschaft gezogen wurden, ist die Gebäudehaftpflichtversicherung für die Schadenregulierung zuständig.
Durch diese Ausführungen wird deutlich, dass es für Geschädigte nicht einfach ist, herausfinden, welche Versicherung bei einem Sturmschaden für die Regulierung zuständig ist. Außerdem sind stets die individuellen Versicherungsbedingungen der vorliegenden Police sorgfältig zu studieren.
Richtig Handeln bei Sturmschäden
Daneben kommt es nach dem Schadenereignis darauf an, schnell zu handeln und die Versicherung unverzüglich über den entstandenen Schaden zu informieren. Nicht zu versäumen ist dabei, Beweismittel zu sichern, etwa in Form von Zeugenaussagen und Fotoaufnahmen.
Versicherung will nicht zahlen
Sollte sich die zuständige Versicherung weigern, die Regulierung eines Sturmschadens zu übernehmen, sollten die Geschädigten alle nötigen Maßnahmen ergreifen, um zu ihrem Recht zu kommen. Eine kostenfreie Erstberatung durch einen versierten Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, stellt dabei den ersten wichtigen Schritt dar.