Sie befinden sich hier:
Startseite Verpfuschte Schönheits-OP Tschechien

Rückrufservice

Verpfuschte Schönheits-OP Tschechien

Schadenersatz und Kostenübernahme

Günstige Preise sorgen für enormen Zulauf in tschechischen Schönheitskliniken. Meistens geht das gut - vielfach aber auch nicht. Deutsche Patienten und Patientinnen, die unzufrieden, vielleicht auch extrem gesundheitlich belastet sind nach Eingriffen in einer tschechischen Schönheitsklinik, stehen vor dem Problem, dass am Gerichtsstand in Tschechien eigentlich nur ein tschechischer Anwalt klagen kann. Selbst die außergerichtliche Kommunikation muss in tschechischer Sprache geführt werden.

Auch wenn die EU mittlerweile für alle Mitgliedsstaaten einheitliche Rechtsstandards definiert, müss für die Durchsetzung von Schadenersatz ein am Gerichtsstand des Landes zugelassener Anwalt Klage erheben. Schadenersatz von einer tschechhischen Schönheitsklinik einzuklagen ist also nicht ganz so einfach. Hier erfahren Sie alles zum Thema.

Schönheitsoperationen im Ausland

Immer mehr Menschen – Männer wie Frauen – fühlen sich nicht mehr wohl in ihrer Haut. Der Wunsch nach Optimierung mit schöneren Zähnen, strafferer Haut und größerem Busen wird immer stärker – allein die finanziellen Mittel spielen nicht mit. Da passen Angebote aus dem benachbarten EU-Ausland gut ins Konzept, denn hier sind OPs aller Art deutlich finanzierbarer als in Deutschland.

So reisen beispielsweise jährlich zehntausende Menschen nach Tschechien, um die gewünschte Schönheits-OP dort durchführen zu lassen. In einer Privatklinik in Prag, die zu den größten des Landes gehört, lassen sich zum Beispiel jährlich aktuell rund 100.000 Patienten behandeln. Aus dem Ausland kommen von diesen ganze 40 Prozent.

Der ausschlaggebende Grund dafür besteht natürlich in den günstigen Preisen, die im osteuropäischen Ausland für die Eingriffe verlangt werden. Allerdings zeigt sich in einigen Fällen, dass es keine gute Idee darstellt, die Wahl des Operationsortes lediglich von den Kosten abhängig zu machen: Viele Patienten erleben nach dem Eingriff nämlich das böse Erwachen, wenn ihre Operation in Tschechien verpfuscht wurde: Schwulstige Narben, schwerwiegende Entzündungen, unästhetische Ergebnisse und unverhältnismäßig starke Schmerzen.

Geht es dann um Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, zeigt sich schnell, dass das Recht in Tschechien ist nicht unbedingt patientenfreundlich gestaltet ist. Auf die Unterstützung eines kompetenten Rechtsanwalts für die Durchsetzung der Interessen der Geschädigten, ist daher nicht zu verzichten.

Kontaktieren Sie uns unter: 0800 000 1961

Geeignete Klinik in Tschechien finden – Das ist zu beachten

Diejenigen, die hinsichtlich der Risiken, die ein operativer Eingriff im Bereich der kosmetischen Korrekturen mit sich bringt, ausführlich aufgeklärt sind und daneben die lange Anfahrt nach Tschechien nicht scheuen, können den gewünschten Eingriff dort also wesentlich günstiger als in Deutschland ausführen lassen.

Jedoch sollte dabei niemals vernachlässigt werden, im Vorfeld umfangreiche Recherchen über die infrage kommende Klinik und die dort arbeitenden Ärzte einzuholen. Am wichtigsten sind dabei die Qualifikationen und Erfahrungen der Chirurgen. Außerdem ist es sinnvoll, nach eventuellen Berichten von ehemaligen Patienten über die Klinik im Internet zu suchen.

Es ist nämlich stets im Hinterkopf zu behalten, dass an dem tschechischen Medizintourismus auch Ärzte verdienen möchten, die nur mittelmäßige oder sogar unzureichende Qualifikationen aufweisen. Oft werben diese sehr offensiv mit ihren vermeintlich zufriedenen Patienten aus Deutschland oder damit, dass keine Wartezeiten für den Eingriff zu berücksichtigen ist. Dies spricht jedoch kaum für die Qualität ihrer Arbeit. Als unverantwortlich ist unter anderem ebenfalls einzuordnen, wenn die Patienten am selben Tag des Eingriffs noch aus der Klinik entlassen werden – schließlich lassen sich nachträgliche Komplikationen nie ganz ausschließen, sodass auf eine Beobachtung nach der OP nicht zu verzichten ist.

Selbst in Deutschland unterliegt der Begriff Schönheitschirurg keinem rechtlichen Schutz, denn die Ärztekammern bieten für diesen keine öffentlich-rechtlichen Qualifikationen an. Allerdings dürfen Ärzte, welche zusätzliche Qualifikationen für die Durchführung von ästhetischen Operationen verlangt haben, die zusätzliche Bezeichnung "Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie" tragen.

Diejenigen, die planen, in Zukunft eine Schönheitsoperation durchzuführen sollten jedoch unbedingt wissen, dass ästhetische Operationen oft auch durch Ärzte ohne diese Zusatzqualifikation angeboten werden – besonders im Ausland.

Schönheitsoperation in Tschechien
Schreiben Sie uns eine Nachricht: zum Kontaktformular

Kontaktformular

Mit dem Versand dieses Formulars beauftragen Sie uns, eine unverbindliche Anfrage zu Ihrem beschriebenen Fall einzuholen und an Sie weiterzuleiten. Ihnen entstehen keine Kosten. Unter Umständen - und wenn eine Telefonnummer angegeben ist - wird sich der für Sie zuständige Experte direkt bei Ihnen melden.

Aktuelles zum Thema „Verpfuschte Schönheits-OP Tschechien“.

Unsere Experten veröffentlichen regelmäßig zum Thema „Verpfuschte Schönheits-OP Tschechien“. Bitte nehmen Sie bei Fragen zum Artikel direkt Kontakt auf oder nutzen Sie das Kontaktformular auf dieser Seite.

Klage in Tschechien nach verpfuschter Schönheits-OP oder Zahnbehandlung

09.09.2022

Immer mehr Menschen, die sich in ihrer Haut nicht wohlfühlen, wollen ein wenig nachhelfen und legen sich unters Messer. Da für Schönheits-Operationen tief ins Portemonnaie gegriffen werden muss, wird häufig eine günstigeren Alternative gesucht. Gefunden wird sie u.a. in Osteuropa, z.B. in Tschechien. Auch aus Deutschland fahren immer mehr Menschen über die Grenze, um in einer tschechischen Schönheitsklinik den kosmetischen Eingriff vornehmen zu lassen. Meistens geht das gut, hin und wieder aber eben auch nicht.

Brust-OP Tschechien

Katastrophales Ergebnis und Krankenhauskeim

Ich hatte schon lange den Wunsch meine Brüste straffen zu lassen. Nach einigen Monaten Recherche habe ich dann eine Deutsche Vermittlungsfirma im Internet gefunde, die meiner Meinung nach zu mir passte. Also hab ich diese Firma angerufen und die Mitarbeiter waren auch sehr nett und zuvorkommend. Ich habe dann einen Beratungstermin in dieser Klinik in Karlsbad ausgemacht!

Das Beratungsgespräch war etwas holprig weil die Ärztin der deutschen Sprache nicht mächtig war. Ich habe dann mit Händen probiert Ihr zu sagen was Ich gerne möchte. Geplant war dann eine Bruststraffung mit innerem BH.

Am 27.06.22 um 8:00 war es dann soweit, Wir sind schon einen Tag früher in die Tschechei gefahren. Mein Mann hat mich bis vor die Türe begleitet, weiter durfte er nicht mit. Nachdem ich mein Zimmer bezogen hatte ging es auch gleich los mit einer Blutabnahme. Mir wurde gesagt das ich so ca um 11:00 dran bin. Davor musste ich dann nochmals zur Ärztin und die hat dann alles angezeichnet. Das passierte dann ohne jegliche Erklärung.

Um 11:00 holte mich die Schwester ab für die OP. Ich musste durch einen langen Gang barfuß gehen, als wir dort angekommen sind haben sie mir eine Haube aufgesetzt und ich bin mit dem OP-Kleid in den OP gegangen. Dort ist auch nicht mehr viel gefragt worden, sondern ich bin dann gleich narkotisiert worden. Ich bin nach 8 Std das erste mal aufgewacht, habe aber dann die ganze Nacht durchgeschlafen. Am nächsten Morgen hab ich mich gut gefühlt und fragte ob ich nicht gehen könnte. Sie meinten "klar kein Problem" und wenn was wäre könnte ich ja nochmal kommen.

Mein Mann hat mich dann nachmittags abgeholt und wir sind ins Hotel gefahren. Im Hotel angekommen hab ich mich dann ins Bett gelegt weil ich noch sehr müde war und Schüttelfrost hatte, aber kein Fieber oder dergleichen.

Am nächsten Morgen sind wir dann nach Hause gefahren. Zuhause hab ich mich 1 Woche lang geschont und dann in der 2 Woche hab ich natürlich auch nicht viel getan und hatte auch keine Schmerzen! Von der Klink habe ich zurechtgeschnittene Pflaster mitbekommen die ich nach 2 Wochen wechseln sollte. Also hab ich dann in der 3 Woche nach dem Duschen die Pflaster entfernt und wollte diese wechseln. Aus meiner linken Brust fing es an zu laufen, also Wundflüssigkeit lief wie ein Rinnsal aus der linken Brust.

Ich bin am nächsten Morgen in die Notaufnahme gefahren, Dort hat man sich das angeschaut, aber nicht unternommen. Da war meine linke Brust schon 5 Cm offen an der Naht. Am Montag drauf bin ich dann zu meinem Frauenarzt und der meinte das er damit überfordert wäre und ich solle bitte ein CT machen, um es anschauen zu lassen. Ich dachte mir "ok geh ich halt mal dahin", aber das Problem ist, dass man nur als Selbstzahler dorthin kann. Ich bin dann stattdessen zu meinem Hausarzt. Er hat sich die Wunde angesehen und gemeint, dass ich sofort  Antibiotika einnehmen müsse, da ich kurz vor einer Sepsis stand. Dann habe ich diese Deutsche Vermittlungsagentur kontaktiert und mein Problem geschildert.

Die wollten dann Bilder von der Brust und die habe ich dann zugeschickt und hab dann einen Tag später Antwort bekommen, dass ich am nächsten Tag  um 8:00 in der Klink sein soll. Also sind wir am nächsten Morgen um 4:00 losgefahren, weil das ja auch 3 Autostunden von mir entfernt ist. Dort waren wir um 7:30 Uhr und nach einer halben Stunde Wartezeit durften wir dann ins Gebäude. Dort war viel los! Wir mussten relativ lange warten, bis ich dann aufgerufen wurde. Mein Mann musste draußen warten. In der Klinik wurde ich dann in ein Behandlungszimmer gebracht. Die Schwester hat dann den Verband gelöst und dann kam ein Arzt ins Zimmer, er meinte, ich solle mal 6 Stunden einplanen das müsse man neu vernähen.

Dann bin ich wieder ein Stockwerk höher geschickt worden und dort musste ich dann noch 300 Euro für die Narkose bezahlen. Danach wieder warten und irgendwann haben Sie mich dann reingeholt! Ich war dann kurz auf dem Zimmer, Blutabnahme etc. Und um 11:00 wurde ich wieder barfuß durch diesen langen Gang in den Op geführt. Als ich aufgewacht bin war es so ca. 13:00. Um 17:00 kam die Schwester ins Zimmer und meinte das ich jetzt gehen könne.

Sie ging mit mir runter an die Türe und schon war ich draußen ohne Anweisung oder Aufklärung, was denn nun gemacht worden ist. Zuhause angekommen war mein Verband komplett durchnässt. Ich ging ins Bad und wollte wechseln und da viel mir auf, dass ich eine Drainage in der Brust hatte und die Wundflüssigkeit einfach in den Verband lief. Davon wusste ich nichts. Am nächsten Tag ging ich zu meinen Hausarzt und er hat sich das Alles angesehen. Dieses mal hatten Sie die Brust mit Starren Fäden vernäht. Mein Hausarzt hat es dann gespült und Steril verbunden.

Ich war jeden 2. Tag zum Verbandswechsel bei Ihm. Am 4. Tag ist dann die Drainage einfach aus der Wunde rausgerutscht. Mein Hausarzt meinte dann, dass die Narbe ein bisschen offen wäre - also wieder neu verbunden.

Nach einer Woche hat sich meine Brust in der Breite um 6 cm eröffnet und 7 cm tief. Mein Hausarzt hat dann einen Abstich von der Wunde genommen und nach 2 Tagen war dann das Ergebnis: Krankenhauskeim  Pseudomonas Aeruginosa und den könnte ich nur von der Klink haben. Also Antibiotika gewechselt und das selbe Spiel. Agentur kontaktiert die meinten wieder Bilder schicken. Das habe ich dann gemacht. Nach ein paar Stunden kam eine weitergeleitete E mail zurück.

Ich solle mir die restlichen Fäden ziehen lassen und mit Betaisodonna spülen. 

Und ich könne dann am 18.08 nochmals in die Klink was ich dann natürlich dankend abgelehnt habe.

Der jetzige stand ist das meine Brust weiterhin offen ist und täglicher Verbandswechsel schon Alltag geworden ist. Der Keim ist immer noch da! Ich habe mir jetzt einen Anwalt in der Tschechei gesucht und auch einen guten gefunden. Mein Anwalt hat die Klinik kontaktiert und 2 Wochen später kam auch die Antwort! Also der Anwalt der Klink schreibt, dass sie sich keiner Schuld bewusst sind und bedauern es das mir das widerfahren ist - Bla bla bla!

Den Keim hab ich mir wohl selber in die Wunde gezaubert!

Also ich kann sagen: ich bleibe dran, weil ich durch diesen Einschnitt in mein Leben keine Normalität mehr habe. Ich bin seit 7 Wochen zuhause. Kann nicht arbeiten und Ich und meine Familie leiden sehr darunter.

Ich kann nur jedem raten, wenn Ihr auch so eine Erfahrung machen musstet dann bitte meldet euch!

Bleibt stark und kämpft für euer Recht !

 

W.H. (Name der Redaktion bekannt)

Sie haben ähnliche Erfahrungen gemacht? - bitte schicken Sie uns Ihren Bericht an info@kapitalschutz.de

 

Eindeutig an einen Pfuscher geraten

Ich war letzte Woche in Pilsen/Tschechien, war dort für folgende OPs angemeldet:

  • - Unterlidstraffung
  • - Oberschenkelstraffung
  • - Fett absaugen an Bauch, Hüfte und Po
  • - Ohrlöcher zunähen, da diese ausgeleihert waren

Gleichzeitig war meine Zimmergenossin zur Brust-OP dort, sie hat die Brüste straffen und sich Kissen einlegen lassen. Die Implantate sind mittlerweile verrutscht, die Nähte wulstig.

Beide haben wir bemerkt, dass wir einem Pfuscher auf den Leim gegangen sind. Wir wurden beide einen Tag nach der OP entlassen, es gab keine Visite, keine Besprechung, kein nichts. Lediglich die Nachtschwester hat den Katheder gezogen und teilweise Verbände gewechselt. Doch hat man uns ganz wichtige Dinge nicht gesagt. Es gab für meine Lider nichts zu kühlen, der Kopfverband von den Ohren ist über Nacht ins Gesicht gerutscht und hat auf die Nähte der Lider gedrückt. Am nächsten Tag und auch jetzt immer noch war alles blau und grün. Ich sehe so schlimm aus, dass ich unmöglich unter Menschen gehen kann. Bei der Besprechung teilte der Arzt mit, dass man relativ schnell wieder gesellschaftsfähig sei und dass ich problemlos zum arbeiten gehen könne! Habe Bilder gemacht.

Ich war mittlerweile in der Notfallpraxis im Spital, da die Nähte in der Leistengegend extrem dick und wulstig sind. Man hat mich in eine spezielle Shapewear gesteckt, was selbstverständlich korrekt ist. Doch diese ist viel zu klein, sodass mir die Ränder der Shapewear auf die Nähte drücken. Das war vorgestern, bis heute ist keine Besserung eingetreten. Meine Augenlider eitern mittlerweile. Habe hier spezielle Tropfen bekommen.

Der Ohrenverband ist noch drauf, bin gespannt, was für eine Überraschung hier auf mich zukommt.  Ich habe am Bauch die tollsten Dellen drin, so wie es aussieht, hat man hier nicht gut gearbeitet. Der Oberbauch wurde nicht berücksichtigt. Irgendwie sehe ich quadratisch aus. Am Po wurde meiner Meinung nach gar nichts abgesaugt, sonst würde man Löcher sehen. Da ist aber nicht, der Po sieht gleich aus wie vorher. An den Hüften bin ich an einer Seite so was von grün und blau, ich weiss nicht, was hier passiert ist.

Der Arzt hatte mir gesagt, dass alle Eingriffe zusammen drei Stunden dauern würden. Fazit ist aber, dass ich bereits nach einer Stunde wieder ins Zimmer geschoben wurde...

Die Beinstraffung ist nicht geglückt, die Haut an den Beinen (ich bin 57, folglich ist in diesem Alter die Haut \"knitterig\") ist nach wie vor schlaff. Wenn ich mit den Beinen wackle, wackelt die komplette Haut. Dies sollte nach einer Straffung nicht mehr der Fall sein, das knitterige sollte durch das Straffen nicht mehr vorhanden sein. Habe hier einen Videio gemacht.

Der Arzt behauptet, er habe nach den internationalen Standards operiert. Fazit aber ist, dass gepfuscht wurde.

Brüste komplett entstellt

Ich war in Tschechien (Pilsen) bei einem Arzt der für eine Deutsche Vermittlungsfirma arbeitet. 

Mit dem Arzt wurde besprochen das eine Nasenop mit knochenveränderung gemacht werden soll, aber er hat nur die Spitze bearbeitet und der Knochen wurde nicht gebrochen und nicht bearbeitet. 

Außerdem hat er mich überredet zeitgleich die Brustop zu machen, was laut deutschen Ärzten überhaupt nicht gut sein soll. Bei dieser Brustop hat er viel zu viel Haut weggeschnitten, falsch genäht und unsauber gearbeitet, so dass ich eine schlimme Entzündung hatte, meine Haut sich aufgelöst hat und die Implantate entfernt werden mussten. 

Dieser Arzt muss gestoppt werden, meine Brüste sind komplett entstellt, ich liege im Krankenhaus und habe sehr starke Schmerzen und psychisch am Ende! 

Die Arbeit die er geleistet hat war sehr unsauber und so ein Mensch sollte nicht an andere Menschen gelassen werden. 

Ich bitte sie wirklich um Hilfe, da ich wie gesagt nicht der einzige Fall bin.

Die Haftung der Ärzte nach Schönheitsoperationen

Die Haftungsregeln im Bereich der Schönheitsoperationen gestalten sich für die durchführenden Ärzte wie auch die für anderweitige Mediziner. Zum Teil sind diese jedoch sogar noch strenger formuliert.

Der Grund dafür besteht darin, dass für den körperlichen Eingriff kein medizinischer Grund vorliegt. Die Aufklärungspflicht des Arztes ist daher verschärft gestaltet. So müssen die Risiken, die mit dem jeweiligen Eingriff verbunden sind, dem Patienten deutlich und schonungslos vermittelt werden. Das gleiche gilt für das Risiko, dass nach der Operation eventuell Entstellungen auftreten und es keine Erfolgs- und Zufriedenheitsgarantie für den kosmetischen Eingriff gibt.

In einigen Fällen können die Ärzte dennoch haftbar gemacht werden. Dies gilt, wenn durch sie Operationsmethoden angewandt werden, für welche sie keine entsprechende Ausbildung genossen haben und sie daher nicht über die benötigten Qualifikationen verfügen. Entsprechen die Methoden, welche sie bei dem kosmetischen Eingriff anwenden, nicht dem aktuellen Stand der Wissenschaft, stehen sie ebenfalls in der Haftung.

Im Übrigen wurden in der Vergangenheit bereits einige Grundsatzurteile gefällt, die besagen, dass Faltenunterspritzungen nicht von Kosmetikern durchgeführt werden dürfen, beispielsweise durch das OLG Karlsruhe im Jahr 2012 oder das OLG Münster im Jahr 2006.

Sollten sich nach der Schönheitsoperation Probleme zeigen und der Patient den Arzt verdächtigen, einen Behandlungsfehler begangen zu haben, bietet sich durch den § 630g BGB die Möglichkeit, in die Patientenakte Einsicht zu verlangen und entsprechende Kopien ausgehändigt zu bekommen. Wird ein Anwalt mit der Durchsetzung der Interessen des Geschädigten beauftragt, kann dies seine Arbeit bereits maßgeblich erleichtern. Daneben lassen sich auch eventuelle Mängel hinsichtlich der Dokumentation des Eingriffs erkennen. In der Regel ist es in Deutschland darüber hinaus möglich, kostenfrei durch die Gutachterkommissionen und Schichtungsstellen der Ärztekammern prüfen zu lassen, ob es sich im individuellen Fall um einen Behandlungsfehler handelt.

In den meisten Fällen werden im Rahmen der Schönheitsoperationen Verträge eingesetzt, durch welche die Vergütung, die jeweiligen Ansprüche und die gewünschten Leistungen schriftlich fixiert werden. Ein Ausschluss der Haftung des Arztes ist in diesen – zumindest in der Bundesrepublik – unzulässig. Allerdings kann der Arzt seine Haftung umgehen, wenn durch den Patient eine Verzichtserklärung unterschrieben wird, wovon natürlich in jedem Fall abzuraten ist, denn operative Korrekturen oder Entschädigungszahlungen können dann im Falle eines missglückten Eingriffs nicht mehr erwartet werden.

Sie möchten sofort einen Kontakt? 0800 000 1961

Die Rechtslage bei Schönheitsoperationen im Ausland

Das erläuterte deutsche Recht gilt jedoch nicht zwangsläufig auch im europäischen Ausland. Wenn eine Schönheitsoperation in Tschechien ausgeführt wird und misslingt, ist die Klinik somit nicht automatisch haftbar. Patienten müssen so unter Umständen hohe Folgekosten und große Leiden in Kauf nehmen.

Es ist daher unbedingt zu empfehlen, im Vorfeld der Operation schriftlich zu vereinbaren, dass sich bei eventuellen Komplikationen die Gewährleistung nach dem geltenden Recht in Deutschland richtet. Mit dem tschechischen Arzt muss dafür ein privater Behandlungsvertrag geschlossen werden.

Läuft der Eingriff nicht einwandfrei ab oder treten später Komplikationen auf, lässt das viele der ungenügend qualifizierten tschechischen Ärzte jedoch kalt, da diese genau wissen, dass die Menschen, die bei ihrer Schönheitsoperation auf sehr günstige Preise angewiesen sind, auch kaum auf die finanziellen Mittel zugreifen können, um im Nachhinein einen Anwalt einzuschalten, der ihre Rechte und Interessen auch im Ausland durchsetzen kann.

Daneben sollten Deutsche, die sich in Tschechien einer Schönheitsoperation unterziehen möchten, unbedingt wissen, dass die tschechische Rechtsprechung eine wichtige Besonderheit aufweist: Möchten geschädigte Patienten nach dem missglückten Eingriff zu ihrem Recht kommen, müssen ihre Anwälte den Fall in tschechischer Sprache vortragen. Wird die Kommunikation in Deutsch geführt, besteht für die Ärzte keine Pflicht, auf das anwaltliche Schreiben zu reagieren. Für Patienten aus dem Ausland stellt dies natürlich einen nicht zu vernachlässigenden Nachteil dar.

Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz für Geschädigte

Eine medizinische Notwendigkeit für eine Schönheitsoperation liegt in den meisten Fällen nicht vor. Wurde jedoch die OP durch den Arzt verpfuscht oder der Eingriff misslingt anderweitig, hat der Patient grundsätzlich einen Anspruch aus Schmerzensgeld und Schadenersatz – vorausgesetzt, dem Kunstfehler liegt ein Behandlungsfehler des Arztes zu Grunde

Um einen Behandlungsfehler handelt es sich, wenn der Schaden dadurch in Erscheinung tritt, dass der Arzt die Regeln der medizinischen Kunst nicht beachtet hat. Damit geht einher, dass es für den Nachweis eines Behandlungsfehlers nicht ausreicht, dass das Endergebnis seiner Operation dem Patienten schlichtweg nicht gefällt.

Eine Beachtung der Regelungen der ärztlichen Kunst ist im Übrigen bereits im Vorfeld der Operation vorgeschrieben. So müssen die Patienten über die Risiken, die mit dem operativen Eingriff einhergehen, aufgeklärt werden. Danach müssen sie einige Tage Bedenkzeit erhalten. Diese Risiken betreffen keine individuellen Ärztefehler, sondern unter anderem Allergiereaktionen oder die Gefahr von Entstellungen. Diese können sich nämlich ebenfalls zeigen, wenn der kosmetische Eingriff ordnungsgemäß ausgeführt wurde.

Auch Körperverletzung möglich

Handelt es sich um einen besonders schwerwiegenden Fall, besteht im Übrigen eine rechtswidrige Körperverletzung in einer schlecht ausgeführten Schönheits-OP. Die ursprüngliche Einwilligung, welche der Patient zu dem Eingriff abgegeben hat, ist dann nicht mehr gültig. Damit geht einher, dass sich der Arzt unter Umständen sogar strafbar gemacht hat.

Zu den herkömmlichen Risiken einer Operation gehören Phänomene wie Schwellungen, Blutungen und Narbenbildungen. Der Patient hat kein Anrecht darauf, dass sein persönliches Schönheitsideal erfüllt wird oder sich das Ergebnis durch eine besonders ästhetische Wirkung auszeichnet. Rechtlich verpflichtend ist lediglich, dass die Durchführung des Eingriffs den anerkannten medizinischen Maßstäben entspricht.

Die Klärung, ob der Arzt einen Behandlungsfehler begangen hat, ist zumeist nicht einfach. Auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz besteht für den Patienten nur ein Anspruch, wenn dieser den Nachweis erbringen kann, dass durch den behandelnden Arzt schuldhaft seine Sorgfaltspflicht beziehungsweise so den Behandlungsvertrag verletzt hat. Der Patient trägt somit die Beweislast.

Schadenersatz Schönheits-OP
Schmerzensgeld nach Schönheits-OP

Wie sollten Geschädigte nach einer missglückten Schönheitsoperation vorgehen?

Grundsätzlich beziehen sich missglückte Schönheitsoperationen auf eine überaus komplexe Rechtslage. Welche Ansprüche sie haben, können Laien so kaum korrekt einschätzen und geltend machen.

Die Empfehlung lautet im Falle einer verpfuschten Schönheits-OP daher, im ersten Schritt die Beratung eines anderweitigen Arztes hinsichtlich des fehlgeschlagenen kosmetischen Eingriffs einzuholen. Damit sollte keinesfalls allzu lange gewartet werden. Daneben ist das Ergebnis der missglückten Operation mit sämtlichen Folgen in Form von Fotos zu dokumentieren. Sinnvoll ist es auch, ein Protokoll anzufertigen und Kontaktdaten von Zeugen, wie beispielsweise Zimmernachbarn, zu erfragen.

Außerdem ist eine eventuelle Kostenübernahme durch die Rechtschutzversicherung zu prüfen und die Beratung eines spezialisierten Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen, der auch die Kommunikation mit dem jeweiligen Arzt beziehungsweise der zuständigen Versicherung übernimmt. Durch die bereits genannte Besonderheit im tschechischen Recht, sollte der Anwalt in der Lage sein, die Kommunikation in der tschechischen Sprache führen zu können, und natürlich auch über eine Vertretungsberechtigung für Tschechien verfügen.

Die Höhe des Schmerzensgeldes

Die Höhe des Schmerzensgeldes, welches für einen missglückten kosmetischen Eingriff erwirkt werden kann, lässt sich pauschal kaum beziffern. Entscheidend sind stets die individuellen Umstände, wie etwa die finanziellen, psychischen und gesundheitlichen Auswirkungen für den Betroffenen, sowie die Schwere und die Art des Schadens.

Bereits gesprochene Urteile geben in diesem Zusammenhang jedoch eine grobe Orientierung dazu, wie hoch das Schmerzensgeld in welchen Fällen ausfallen kann. So hat das OLG Düsseldorf beispielsweise unter dem AZ. 8U 18/02 entschieden, dass ein Patient 4.000 Euro Schmerzensgeld erhält, nachdem seine Fettabsaugung nachweislich fehlerhaft durchgeführt wurde.

Das Urteil unter dem Az. 303 O 173/14 des LG Hamburgs vom 24.06. bezieht sich auf eine Brustvergrößerung, in deren Zuge die Patientin einen Sauerstoffmangel erlitt. Dieser sorgte für einen schwerwiegenden Hirnschaden mit Todesfolge. Der Witwer erhielt zwischen 140.000 und 824.000 Euro, die Narkoseärztin wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Den Schadenersatz machte der Witwer einer Porno-Darstellerin nach dem Tod seiner operierten Frau geltend.

Kontaktieren Sie uns für ein Telefongespräch: Jetzt Rückruf anfordern

Die Besonderheiten der Schönheits-OP in Tschechien

Nicht nur aus dem Grund, dass die nötige postoperative Behandlung nach dem erfolgten Eingriff sich aufgrund der Entfernung zu Tschechien in der Regel als schwieriger zeigt, sollte gut darüber nachgedacht werden, ob ein kosmetischer Eingriff im Ausland wirklich die richtige Entscheidung darstellt.

Kommt es zu einem Schadensfall, richtet sich der Gerichtsstand schließlich erst einmal nach dem Ort, an welchem der Schaden auch entstanden ist – in diesem Fall also Tschechien. Damit geht einher, dass nicht automatisch das deutsche Recht ausschlaggebend ist, wenn es um die Haftbarkeit nach einer missglückten Schönheitsoperation geht.

Schaltet die Klinik in Tschechien jedoch beispielsweise Werbung in Zeitungen oder auf Plakaten in Deutschland, zeigen sich zukünftige rechtliche Auseinandersetzungen oft einfacher, da dies den Geltungsbereich des deutschen Rechts erweitern kann. Da es sich bei Tschechien um einen Mitgliedsstaat der EU handelt, kann bei auftretenden Problemen auch die kostenfreie Verbraucherberatung Euro Info Verbrauchen e.V. kontaktiert werden, welche EU-weit agiert.

Generell wird innerhalb der EU durch die einschlägigen internationalen Bestimmungen, die EuGVO, Rom I – VO und Rom II VO, festgelegt, welches Gericht zuständig ist. Ergeben sich aus einer medizinischen Behandlung Streitigkeiten, gelten diese als Zivilsache.

Welches Recht anzuwenden ist und welche Gerichtszuständigkeit sich ergibt, ist zum Beispiel davon abhängig, ob die Anreise des Patienten selbstständig unternommen wurde und somit auch die Behandlung und die Absprache mit dem durchführenden Arzt in Eigenregie organisiert wurde, oder die Reise durch ein Reiseunternehmen für den Patienten organisiert und geplant wurde.

Ihre Möglichkeiten im Schadensfall

Suchen Sie nach einer Kanzlei die auf Medizinrecht und Arzthaftungsrecht in Deutschland spezialisiert ist, aber auch einen Anwalt vorhalten kann, der in Tschechien zugelassen ist. Wir sind Ihnen bei der suche gern und kostenlos behilflich.

Bei einer selbständigen Organisation und Anreise des Patienten hat dieser die Wahl dazwischen, eine Klage an seinem Wohnsitz in Deutschland oder im Ausland einzureichen. Allerdings regelt der Art. 6 Rom I-VO, dass der sogenannte Verbrauchergerichtstand nur gilt, wenn die tschechische Klinik ihre Werbemaßnahmen gezielt auf Kunden in Deutschland ausgerichtet hat. Des Weiteren muss dafür jedoch die Voraussetzung erfüllt werden, dass der jeweilige Vertrag über den Eingriff aufgrund dieser Werbemaßnahmen erfolgt ist. Lässt sich die Verbraucherstandgerichtbarkeit nicht begründen, liegt die Zuständigkeit bei dem Gericht an dem jeweiligen Behandlungsort – also in Tschechien.

Dennoch – auch in Fällen, in denen eine deutsche Gerichtszuständigkeit vorhanden sein könnte, wird in der Praxis in den meisten Fällen das ausländische Recht angewendet, wenn es um medizinische Fehlbehandlungen geht. Der Grund dafür ist, dass die meisten Patienten die Dienstleistung in einem anderen Staat – in Tschechien – erhalten, als dem, in dem sie sich gewöhnlich aufhalten. Zurückführen lässt sich dies dann auf den Art. 6 Ans 4 lit a Rom – I-VO.

Diejenigen, die sich dazu entscheiden, ihre gewünschte Schönheitsoperation in Tschechien durchführen zu lassen, müssen sich demnach darüber bewusst sein, dass mit einer sehr großen Wahrscheinlichkeit tschechischen Recht angewendet wird. Bei der Durchsetzung der Patientenrechte kann es so bei einem missglückten Eingriff zu großen Problemen kommen.

Häufig gestellte Fragen

1. Erstattung der Behandlungskosten

Die Erstattung der Behandlungskosten für die eigentliche OP in Tschechen ist der wohl am einfachsten durchzusetzende Anspruch. Dies kommt in Betracht, wenn die OP ohne Komplikationen und notwendigen Nachbehandlungen imErgebnis einfach nicht den vertraglich vereinbarten Eingriffszielen entspricht

2. Erstattung der weiteren Behandlungskosten

Setzt der Abschluss der Operation eine weitere Behandlung im Heimatland des Operierten voraus, müssen die Kosten vom Verursacher getragen werden, zumal sich deutsche krankenversicherer in aller regel quer stellen, wenn es um Nachbehandlungen von im Ausland verpfuschten Operationsergebnissen geht.

3. Schadenersatz

Entsteht dem Operierten ein Schaden, z.B. durch Verdienstausfälle, dann kann dieser Anspruch beim Operateur geltend gemacht werden. Diese Schäden müssen aber exakt dokumentiert sein.

4. Schmerzensgeld

Opfer verpfuschter Schönheits-OPs erleiden Schmerzen körperlicher und seelischer Art in erheblichem Umfang - hier kann Schmerzensgeld in durch Gutachten und Gerichtsentscheid festgelegter Höhe gefordert werden.

5. Körperverletzung

Körperverletzung ist ein strafrechtlich relevanter Akt, der in einem Strafrechtsprozess verhandelt wird. Opfer der Körperverletzung können hier als Nebenkläger auftreten.