Viele Bankkunden und Kunden von Internet-Direktbanken zahlen eigentlich viel zu viele Zinsen. Wir empfehlen dringend: Rechnen Sie nach und prüfen Sie, ob Sie für Ihren Kredit nicht viel zu viel bezahlen. Banken berechnen Zinsen oft falsch und wenn, dann eigentlich immer zum Schaden ihrer Kunden. Wir wollen Ihnen aufzeigen, wie man sich gegen Zinsbetrug wehrt und die falsche Berechnung von Zinsen aufdecken kann.
Bankkunden werden über die fehlerhafte Berechnung von Soll- und Darlehenszinsen um hohe Geldbeträge gebracht. Absichtlich falsche Zinsberechnung - Zinsbetrug - stellt einen strafrechtlich relevanten Sachverhalt dar, Ansprüche können zivilrechtlich in Form einer Schadenersatzklage durchgesetzt werden. Der Nachweis eines Zinsbetruges wird in Form einer Konten-Prüfung erbracht. Dabei werden die der Bank zustehenden Zinsen mit den tatsächlichen Zahlungen verglichen. Die Differenz + Zinseszins steht dem betrogenen Opfer zu. Insbesondere bei hohen und länger andauernden Dispositionszinsen von Unternehmen kommen hier große Schadensbeträge zusammen. Der Anspruch verjährt nicht.
Unter Zinsbetrug versteht man eine absichtlich vorgenommene Berechnung von Zinsen aus Geldgeschäften zum Schaden des Darlehensnehmers. Falsch berechnete Zinsen wirken sich über die Jahre nahezu unbemerkt auf die Darlehensschuld aus und bedingen einen Schadenersatz in Form einer konsequenten Neuberechnung. Der Anspruch bezieht sich nicht nur auf die zu Unrecht eingezogenen Zinsen sondern auch auf Zinseszins. Je nach Verlauf einer Klage kann auch eine komplette Aufhebung des Vertrages möglich sein und zwar in Form einer Rückabwicklung. In solchen Fällen stehen Darlehensnehmern sogar die Erstattungen sämtlicher Bearbeitungs- und Kontoführungegebühren sowie die Rückerstattung sonstiger mit dem Geschäft verbundener Zahlungen an den Darlehensnehmer.
Wo kommt Zinsbetrug vor?
Zinsbetrug kann quasi in jedem Rechtsgeschäft vorkommen, bei dem es um eine Geldleihe/Darlehensnahme geht. Banken dürfen Darlehen ausschließlich über Zinsen finanzieren und dürfen für die Dienstleistung keine Gebühren erheben. Da macht es Sinn, kreativ mit der Zinsgestaltung umzugehen.
- Dispositionszinsen
- Überziehungszinsen
- Sparverträge
- Verbraucherdarlehen
- Immobiliendarlehen
Zinsklauseln in Sparkassen-Sparvertrag unzulässig
In das Musterverfahren gegen eine Sparkasse kommt Bewegung. Der mit der Revision eines Urteils des Oberlandesgerichts Dresden befasste Bundesgerichtshof hat nun über die Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden, und dem Musterkläger mit Urteil von 24.01.2023 Recht gegeben (BGH, Urteil vom 24. Januar 2023 - XI ZR 257/21). Die Revision wurde zwar in einem vorgetragenen Detail zurückgewiesen, der BGH bestätigte aber grundsätzlich die OLG - Rechtsprechung, nach der bestimmte Zinsklauseln in Prämiensparverträgen unwirksam sind.