ESG-Abfragepflicht für 34f-Vermittler
Das Gesetz FinVermV liegt dem Bundesrat zur Beratung vor. Es soll in Zukunft regeln, dass Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis nach § 34f GewO und Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis nach § 34h GewO verpflichtet werden, bei der Anlageberatung ihre Kunden auch zu deren Vorlieben und Anlagezielen in Sachen Nachhaltigkeit zu befragen. Ziel soll sein, dass Anleger, die ökologisch orientiert anlegen möchten, dies auch tun und dazu entsprechend beraten werden.