Widerruf einer Autofinanzierung vor dem OLG Frankfurt erfolgreich
03.11.2020 | Kanzlei Brüllmann
Der Widerruf von Darlehen zur Autofinanzierung ist nach wie vor möglich. Das zeigt ein Urteil des OLG Frankfurt vom 22. September 2020 (Az.: 10 U 188/19). Das OLG entschied, dass der Widerruf auch Jahre nach Abschluss des Darlehens wirksam erfolgt ist. Da die Widerrufsinformationen und insbesondere die Angaben zur Widerrufsfrist fehlerhaft waren, war der Widerruf auch rund zweieinhalb Jahre nach Abschluss des Kredits noch möglich, entschied das OLG Frankfurt.