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Sparda-Bank Baden-Württemberg

28. Mai 2015

Die Spardabank Baden Württemberg hat wie viele andere Sparkassen, Volksbanken und sonstige Kreditinstitute auch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet, aus denen sich ein Rückabwicklungsanspruch von Verbraucherdarehen ableiten lässt

Wenn Sie bei der Sparda-Bank Baden-Württemberg eG ein Darlehen zur Finanzierung Ihrer Immobilie aufgenommen haben, dann sollten Sie umgehend die Möglichkeit prüfen, aufgrund der mit recht  hoher Wahrscheinlichkeit fehlerhaften Widerrufsbelehrung aus dem Vertrag aussteigen zu können. So können Sie umgehend Ihren Vertrag mit der Sparda-Bank Baden-Württemberg eG auflösen und dann von den aktuell historisch niedrigen Zinsen profitieren.

Der Bundesgerichtshof hat die Unzulässigkeit der Widerrufsbelehrungen bestätigt. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass über 70 Prozent aller in den letzten Jahren abgeschlossenen Darlehensverträge widerrufbar sind. Wer also bei der Sparda-Bank Baden-Württemberg eG einen Kreditvertrag abgeschlossen hat und diesen gern widerrufen möchte, sollte sich an einen darin versierten Rechtsanwalt melden. Bitte nehmen Sie unter info@kapitalschutz.de Kontakt zu uns auf – wir leiten die Mail unverbindlich an eine Kanzlei weiter, die entweder die betreffende Widerrufsbelehrung kostenlos oder gegen eine geringe Gebühr prüft. Unsere Kooperationsrechtsanwälte prüfen die Widerrufsbelehrung der Sparda-Bank Baden-Württemberg eG und begleiten Sie gern im weiteren Verfahren.