Eine Ad-hoc-Mitteilung ist im Bereich des Bank- und Wertpapierrechts eine Mitteilungen, die von Aktienemittenten im Rahmen Ihrer Publizitätspflicht nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) getätigt werden muss. Die einschlägige gesetzliche Regelung zu Ad-hoc- Mitteilungen finden sich in § 15 WpHG (Weretpapierhandelsgesetz)
Solche Ad-hoc-Mitteilungen enthalten entscheidende Informationen zu betriebsinternen Vorgängen, die unter Umständen den Börsenkurs von Wertpapieren eines Unternehmens beeinflussen können, um den sog. Insiderhandel zu erschweren. Kursrelevante Informationen müssen ALLEN Beteiligten zur Verfügung stehen.
Die Veröffentlichung erfolgt über entsprechende Ad-hoc-Dienstleister. Für eine Ad-hoc-Mitteilung gelten besondere Form- und Veröffentlichungsvorschriften.