Sie befinden sich hier:
Startseite Aktuelles BGH: Versicherungsvermittler gewinnt gegen Sparkasse

BGH: Versicherungsvermittler gewinnt gegen Sparkasse

31. Juli 2015

Buchungspostenklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse ist unwirksam.

Der Kläger ist als Versicherungsvermittler tätig und übernahm für den Versicherer auch das Prämieninkasso. Dabei kam es wiederholt zu Rückbelastung von Lastschriften, wofür die beklagte Sparkasse auf der Grundlage ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Preis- und Leistungsverzeichnisses ein "Buchungspostenentgelt"("Preis pro Buchungsposten") erhob.

Der Bundesgerichtshof hat am 28.07.2015 (Az.: XI ZR 434/14) entschieden, dass solche Entgelte nicht von der Sparkasse erhoben werden durften. Entsprechende Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse sind unwirksam. Der Versicherungsvermittler konnte daher die Rückzahlung der seinem Konto belasteten Gebühren verlangen.

Autor:  http://kanzlei-michaelis.de/anwaelte/jens-reichow/

Jens Reichow 
Rechtsanwalt

Kanzlei Michaelis Rechtsanwälte

Glockengießerwall  2
20095 Hamburg

Telefon  0049 40  888 88 777
Telefax  0049 40  888 88 737

www.KANZLEI-MICHAELIS.DE