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EquiCon Investment GmbH muss Einlagengeschäft abwickeln

19. Mai 2015

Die EquiCon Investment GmbH, Dresden, muss ihr Einlagengeschäft unverzüglich abwicklen. Das hat ihr die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Bescheid vom 1. April 2015 aufgegeben.

Grund für den BaFin-Bescheid: Die EquiCon Investment GmbH hatte nicht die erforderliche Erlaubnis für ihr Einlagengeschäft. Daher muss sie es sofort einstellen und die angenommenen Gelder unverzüglich zurückzahlen.

Die EquiCon Investment GmbH schloss Darlehensverträge ab, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung gegenüber den Darlehensgebern verpflichtete. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage vorliegender Darlehensverträge betreibt die EquiCon Investment GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Ferner hat die EquiCon Investment GmbH Gelddarlehen gewährt und betreibt dadurch das Kreditgeschäft, ohne über die entsprechende Erlaubnis der BaFin zu verfügen.

Der Bescheid ist bestandskräftig.