Die Aufarbeitung des Anlegerskandals rund um die Berliner BWF-Stiftung geht juristisch in die nächste Runde. RÖHLKE Rechtsanwälte haben für mehrere Mandanten Klagen gegen die Vermittler der betrügerischen Goldanlage eingereicht. Erste Urteile gegen Vermittler von unterschiedlichen Landgerichten sind bereits bekannt geworden. Hauptkritikpunkt der Anlegerschutzanwälte: den Vermittlern hätte die Unplausibilität der Kapitalanlage auffallen müssen. Zudem wurden die hohen Kosten der Kapitalanlage entgegen rechtlichen Anforderungen verschwiegen.
„In den uns vorliegenden Fällen haben die Vermittler den Anlegern als besondere Sicherheit der Kapitalanlage den direkten Eigentumserwerb an den Gold besonders herausgestellt. Rechtlich war dieser Eigentumserwerb allerdings aus mehreren Gründen nicht möglich. Zum einen gab es keine eindeutige sachenrechtliche Zuordnung des Goldes in der Sammelverwahrung, zum anderen sah die Vertragskonstruktion der BWF-Stiftung ja eine Sachdarlehensgewährung vor, bei der das Eigentum jedenfalls auf den Darlehensnehmer wieder übergeht. Das wäre hier die BWF-Stiftung gewesen. Diese wiederum wollte das Gold weiter verkaufen an Goldschmiede und verarbeitendes Gewerbe zur Weiterverwendung. Spätestens auf dieser Ebene wäre dann das Eigentum an dem Gold auf den Goldschmied oder dessen Kunden übergegangen. Das Top-Argument der Sicherheit durch Eigentumserwerb der Anleger persönlich war damit von Anfang an vollkommener Humbug“, teilt Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke mit, der sich intensiv mit der Kapitalanlage auseinandergesetzt hat.