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MG Grundbesitz GmbH muss Einlagengeschäft abwickeln

28. Mai 2015

Die MG Grundbesitz GmbH muss, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln. Das hat ihr die Finanzaufsicht BaFin mit Mitteilung vom 5. Mai 2015 aufgegeben.

Die MG Grundbesitz GmbH schloss mit Dritten Darlehensverträge, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung der angenommenen Gelder an die Darlehensgeber verpflichtete. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage der Darlehensverträge betrieb die MG Grundbesitz GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Die MG Grundbesitz GmbH ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Darlehensgeber zurückzuzahlen.

Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.