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SHB Altervorsorge-Fonds: LG Bayreuth verurteilt Treuhänderin Fidelitas.

04. Juli 2015

Das Landgericht Bayreuth kam zum Ergebnis, dass der Prospekt des SHB Altersvorsorgefonds falsch ist. Ein Erfolg für alle SHB Anleger

Nachdem das Münchener Oberlandesgericht schon vor ein paar Monaten festgestellt hatte, dass der Prospekt des SHB Altersvorsorgefonds (jetzt München-Dornach und Köln Fonds GmbH & Co. KG) irreführend formuliert wurde und die Treuhänderin verurteilte (noch nicht rechtskräftig), hat sich jetzt auch das Bayreuther Landgericht der Auffassung des OLG angeschlossen. Das Urteil verpflichtet die Fidelitas Vermögensverwaltung Treuhand GmbH einen Anleger - vertreten durch GRÖPPER KÖPPKE Rechtsanwälte - zu entschädigen

Mit einer überzeugenden Begründung. Findet die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwältin Maren Beckmann, die das Urteil für den Anleger erstritten hat: "Das Gericht stellte fest, dass die Treuhänderin trotz der Kenntnis der Widersprüchlichkeit des Verkaufsprospekts die Anleger nicht darauf hingewiesen hat, das das Investment nichts für die Altersvosorge ist. Und sich die Treuhänderin auch nicht auf eine Haftungsfreizeichnungsklausel berufen kann."

Sie muss dem Anleger jetzt einen Betrag in Höhe von € 22.877,00 ersetzen und ihn aus allen Verpflichtungen aus der Fondsbeteiligung freistellen und die Prozesskosten erstatten. "Die Freistellung ist ausgesprochen wichtig", ergänzt die Anlegeranwältin Beckmann, "weil Anleger häufig Ratensparpläne gezeichnet haben und oft Jahrzehnte zahlen müssten. Auf eine Beteiligung die riskant ist."

Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber im Hinblick auf die Rechtsprechung des Münchener Oberlandesgericht sehen die GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte der Einlegung eines Rechtsmittels ausgesprochen gelassen entgegen.

Zum Autor:
GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte wurde 2007 von den Rechtsanwälten Matthias Gröpper und Andreas Köpke gegründet. Die Kanzlei ist auf das Bank-, Börsen-, Kapitalanlage- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und vertritt ausschließlich private und institutionelle Anleger.

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