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Steuerabkommen zwischen EU und der Schweiz

28. Mai 2015

Für Steuerhinterzieher wird die Luft immer dünner: Am 27. Mai 2015 haben die EU und die Schweiz ein Abkommen zum automatischen Informationsaustausch unterzeichnet.

Ab 2018 tauschen die Schweiz und die EU-Staaten automatisch Informationen über die Bankdaten der Bürger des jeweils anderen Landes aus. Dadurch soll der Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerflicht weiter forciert werden. Zu den Informationen, die ausgetauscht werden gehören u.a. Namen, Anschriften, Steuer-Identifikationsnummern und Geburtsdaten der Bürger mit Konten in der Schweiz. Ähnliche Abkommen zwischen der EU und anderen Staaten außerhalb der EU sollen folgen.