Um die Vereinbarungen zum automatischen Informationsaustausch in nationales Recht umzusetzen, hat die Bundesregierung am 15. Juli 2015 zwei entsprechende Gesetzentwürfe beschlossen.
Das Bundeszentralamt für Steuern wird von den teilnehmenden Staaten Daten zu in Deutschland steuerlich ansässigen Personen erhalten und an die entsprechenden Behörden weiterleiten. Für Steuerhinterzieher mit Schwarzgeld im Ausland wird die Luft immer dünner.