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ZVV Immobilien Ltd muss Einlagengeschäft abwickeln

19. Mai 2015

Mit Bescheid vom 3. März 2015 hat die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin der ZVV Immobilien Ltd., Zweigniederlassung München, aufgegeben, ihr ohne Erlaubnis betriebenes Einlagengeschäft sofort einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.

Die ZVV Immobilien Ltd., Zweigniederlassung München, schloss mit Dritten Darlehensverträge, in denen sie sich zur unbedingten Rückzahlung gegenüber den Darlehensgebern verpflichtete. Mit der Annahme von Geldern auf der Grundlage vorliegender Darlehensverträge betreibt die ZVV Immobilien Ltd., Zweigniederlassung München, das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Der Bescheid ist bestandskräftig.