Sie befinden sich hier:
Startseite Bank- und Kapitalmarktrecht Lombardium Hamburg GmbH & Co.KG

Lombardium Hamburg GmbH & Co.KG

16. Dezember 2015

BAFIN untersagt der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG bestimmte geschäfte. Rechtsanwalt Röhlke warnt Anleger vor Interessengemeinschaften.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 4. Dezember 2016 eine Rückabwicklungsverfügung erlassen über bestimmte Geschäfte der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG vom 07.12.2015. Der Lombardium Hamburg KG wird das Geschäftsfeld "Beleihung von Inhaberschuldbriefen und Inhaberaktien" untersagt. Die BaFin hat der Gesellschaft aufgegeben, das unerlaubt betriebene Kreditgeschäft unverzüglich einzustellen und die Darlehensverträge abzuwickeln.

Laut dem Geschäftsbericht der Ersten Oderfelder Beteiligungs GmbH & Co. KG (2012 und 2013)  hat die Lombardium GmbH & Co. KG Inhabergrundschuldbriefe in einem Umfang von 23 Millionen Euro beliehen. Die Rückabwicklungsverfügung ist der Gipfel von behördlichen Ermittlungen, die die Hamburger Justiz seit 2012 beschäftigt. Laut einer Veröffentlichung des Berliner Rechtsanwalts Röhlke liegen landgerichtliche Urteile vor, die sich mit der Verpfändung von Inhabergrundschuldbriefe befassen. Dies beinhalte eine  Eigentumsübertragung an den Papieren, die zur Voraussetzung für eine Darlehensgewährung gemacht wurden.

Hier mehr dazu lesen

Röhlke warnt Anleger davor, vorschnell so genannten Interessengemeinschaften beizutreten: „Ob in den Skandalen um Phoenix-Kapitaldienst, Canada Gold Trust, BWF-Stiftung, Infinus oder jetzt bei der Lombardium Hamburg KG: Stets werden betroffene Vermittler aufgefordert, sich zu organisieren und ihr Wissen zu bündeln, was grundsätzlich nicht verwerflich ist. Problematisch wird es nach unserer Meinung, wenn ausgerechnet die Vermittler ihren Anlegern eine bestimmte Interessengemeinschaft nahelegen wollen und diese Interessengemeinschaft von Rechtsanwälten betreut wird, die üblicherweise auf der Seite der Vermittler handeln."

Was macht die Lombardium Hamburg GmbH & Co.KG?

Die Gesellschaft betreibt in Hamburg das so genannte Lombard-Haus und stellt sich als seriöses Pfandleihhaus für große Sachwerte öffentlich dar.

Was macht die Fidentum GmbH?

Die Fidentum GmbH hat verschiedene Fonds aufgelegt, mit deren Anlegergeldern die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG Darlehen an ihre Sicherungsgeber ausgegeben hat. Die Fidentum GmbH, Geschäftsführer Lars Wüstemann - hat am 4. Dezember 2015 Insolvenzantrag gestellt (Amtsgericht Hamburg - Az. 67c IN 473/15).

Anleger beteiligten sich über die Fidentum-Fonds u.a. an der die Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG. Anleger konnten sich mit der Mindest-Einlagesumme von 5000 Euro z.B. am LombardClassic 3 beteiligen. Die eingezahlten Gelder wurden der Lombardium Hamburg GmbH & Co.KG zur Verfügung gestellt.

Fidentum selbst hat sich einmal folgendermaßen beschrieben

"Im November 2009 in Hamburg gegründet, hat sich das Emissionshaus Fidentum auf die Konzeption und Vertrieb von attraktiven Beteiligungs- und Investitionsangeboten für Privatanleger und institutionelle Investoren spezialisiert. Im Rahmen unseres LombardClassic 3 arbeiten wir mit der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG zusammen – einem Pfandhaus, das sich auf die Beleihung hochwertiger Güter wie zum Beispiel Uhren, Schmuck oder Kunstgegenstände spezialisiert hat. Lombardium ist kein gewöhnliches Leihhaus: Hier werden Sie in stillvoll eingerichteten Räumlichkeiten im Herzen Hamburgs durch erfahrene Experten erstklassig beraten. Kurzum: Lombardium steht für Pfandgeschäfte auf höchstem Niveau. Als Investor stellen Sie Kapital zur Verfügung, das dazu verwendet wird, die große Anzahl von Kreditanfragen bei Lombardium zu bedienen. Sie investieren also in die Beleihung hochwertiger Pfandgegenstände und profitieren damit von der hohen Sicherheit und Ertragsstärke des Lombardgeschäfts."

Was ist das Lombard-Geschäft?

Als Lombardgeschäft bezeichnet man ein Leihgeschäft, das kurzfristig größere Kreditsummen gegen die Verpfändung von Werten zur Verfügung stellt. Durch Festgelegte Verpfändungsraten - z.B. 3/4 bei Wertpapieren sollen Kursverluste verhindert werden.

Wird fortgesetzt.