Widerruf und Neuerrichtung eines Testaments - OLG München 31 Wx 441/21
Erblasser können ihre Meinung ändern und ihr Testament widerrufen. Kommt es zu einem erneuten Sinneswandel und das ursprüngliche Testament soll wieder wirksam sein, wird dies nicht dadurch erreicht, dass der Erblasser unter Angabe des Datums das Testament erneut unterschreibt. Das hat das OLG München mit Beschluss vom 26. Januar 2022 entschieden (Az.: 31 Wx 441/21). „Möchte der Erblasser, dass sein ursprüngliches Testament wieder wirksam ist, muss er es erneut erstellen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.