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Erbrecht

Familienheim und die Befreiung von Erbschaftssteuer

02.02.2023 | Kanzlei Brüllmann

Es kann immer nur ein Familienheim im Erbfall von der Steuer befreit sein. Das gilt auch, wenn der Erblasser nacheinander in verschiedenen Wohnungen gelebt hat und wegen zwingender Gründe ausziehen musste. Dass die Steuerbefreiung nur für eine Immobilie in Betracht kommt, zeigt ein Urteil des Finanzgerichts München (Az.: 4 K 692/20).

Die Hemmung der Abschmelzung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

29.12.2022 | ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater

Häufig ist die Übertragung von Grundbesitz bei Vorbehalt eines Nießbrauchs das Mittel der Wahl. Dies ist schenkungs- und erbschaftsteuerlich auch meist eine sinnvolle Überlegung, da hierdurch der wirtschaftliche Wert des Nießbrauchs vom Schenkungswert abgezogen wird. Aber Vorsicht: Im Rahmen des Pflichtteilsrecht kann dieser Schuss nach hinten losgehen, wie neulich das Oberlandesgericht München feststellte (Urteil vom 8.7.2022 – Aktenzeichen 33 U 5525/21).

Vorweggenommene Erbfolge: Lebzeitige Schenkung von Grundbesitz

Pflichtteilsanspruch bei Schenkung von Immobilien mit Wohnrecht

14.10.2022 | Kanzlei Brüllmann

Bei der Schenkung von Immobilien ist Vorsicht geboten, wenn sich der Schenker ein Wohnrecht vorbehält. Dann ist es möglich, dass das Haus nicht nach zehn Jahren aus der Pflichtteilsergänzung herausfällt und somit bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden muss. Das hat das OLG München mit Urteil vom 8. Juli 2022 entschieden (Az. 33 U 5525/21).

Widerruf und Neuerrichtung eines Testaments - OLG München 31 Wx 441/21

23.09.2022 | Kanzlei Brüllmann

Erblasser können ihre Meinung ändern und ihr Testament widerrufen. Kommt es zu einem erneuten Sinneswandel und das ursprüngliche Testament soll wieder wirksam sein, wird dies nicht dadurch erreicht, dass der Erblasser unter Angabe des Datums das Testament erneut unterschreibt. Das hat das OLG München mit Beschluss vom 26. Januar 2022 entschieden (Az.: 31 Wx 441/21). „Möchte der Erblasser, dass sein ursprüngliches Testament wieder wirksam ist, muss er es erneut erstellen“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Sittenwidrige Schenkung - BGH X ZR 3/20

29.08.2022 | Kanzlei Brüllmann

Bei Schenkungen können Zweifel angebracht sein, ob sie tatsächlich dem Willen des Schenkers entsprechen oder ob er eventuell zumindest vorübergehend geschäftsunfähig war und die Schenkungen unter dem Einfluss Dritter veranlasst hat. Bei Erben tauchen Zweifel besonders dann auf, wenn die Schenkung an Personen geht, die der Schenker noch nicht lange kennt.

Erbe und Vermächtnis – OLG Saarbrücken 5 W 15/22

04.08.2022 | Kanzlei Brüllmann

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Vermächtnis und Erbe oft gleichbedeutend verwendet. Tatsächlich liegt rechtlich zwischen Erbe und Vermächtnis ein großer Unterschied. Unabhängig davon, ob ein Testament vorliegt, wird der oder die Erben zum Rechtsnachfolger des Erblassers. Ein Vermächtnis muss hingegen vom Erblasser ausdrücklich angeordnet werden. Weitere Ansprüche auf den Nachlass hat der Vermächtnisnehmer nicht.

Anfechtung der Erbausschlagung wegen Irrtums

21.07.2022 | Kanzlei Brüllmann

Wer erbt, erbt alles. Erben fällt nicht nur das Vermögen des Erblassers zu, sie müssen auch für die Schulden und Verbindlichkeiten geradestehen. Erben sind jedoch nicht verpflichtet, ihr Erbe anzutreten und unter Umständen kann eine Erbausschlagung sinnvoll sein. Dabei sollte aber beachtet werden, dass sich die Erbausschlagung häufig nur schwer wieder rückgängig machen lässt und eine Anfechtung nur unter Beachtung von Frist und Form möglich ist.

Befreiung von der Erbschaftssteuer beim Familienheim - BFH II R 18/20

20.07.2022 | Kanzlei Brüllmann

Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann ein Familienheim steuerfrei vererbt werden. Zu den Voraussetzungen zählt u.a., dass der Erbe das Heim unverzüglich und für die kommenden zehn Jahre selbst zu Wohnzwecken nutzt. „Liegen zwingende Gründe vor, die den Erbe innerhalb dieser Zehnjahresfrist daran hindern das Familienheim zu bewohnen, ist die Befreiung von der Erbschaftssteuer weiter möglich“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 1. Dezember 2021 deutlich gemacht (Az.: II R 18/20).