Befreiung von der Erbschaftssteuer beim Familienheim - BFH II R 18/20
Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann ein Familienheim steuerfrei vererbt werden. Zu den Voraussetzungen zählt u.a., dass der Erbe das Heim unverzüglich und für die kommenden zehn Jahre selbst zu Wohnzwecken nutzt. „Liegen zwingende Gründe vor, die den Erbe innerhalb dieser Zehnjahresfrist daran hindern das Familienheim zu bewohnen, ist die Befreiung von der Erbschaftssteuer weiter möglich“, sagt Rechtsanwalt Hansjörg Looser, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 1. Dezember 2021 deutlich gemacht (Az.: II R 18/20).
