Das Erbrecht regelt Verfügungen über das Eigentum oder andere veräußerbare Rechte zum Eintritt des eigenen Todes, aber auch die Rechte und Pflichten von Erben. Erbschaftsteuer ist heute ein wichtiges Thema z.B. bei der Unternehmensnachfolge und damit verantwortlich für das Kapital, das einer an den Nachfolger übertragenen Firma zur Verfügung steht.
Gerade weil das Thema Erben und Vererben auch fast immer mit aufgewühlten Emotionen und der Auseinandersetzung mit dem Tod zu tun hat, sind auch hier gesetzliche Vorschriften zu beachten. Diese helfen auch, einen möglichen Streit der Hinterbliebenen um das Erbe zu schlichten.
Hat der Erblasser kein Testament oder Erbvertrag hinterlassen gelten die gesetzliche Erbfolge und die gesetzliche Erbquote. Dabei sind zunächst die Ehe- oder Lebenspartner zu berücksichtigen. Sie sind Erben erster Ordnung. So lange sie noch leben, haben Erben zweiter oder dritter Ordnung keinen Erbanspruch. Dazu zählen beispielsweise Eltern, Geschwister, Großeltern, Tanten oder Onkel.
Der Erblasser hat – unter Berücksichtigung des Pflichtteils – aber auch die Möglichkeit, die Erbfolge zu ändern. Dazu muss er ein Testament oder einen Erbvertrag hinterlassen. Mit dem Testament kann der Erblasser bestimmen, wie der Nachlass unter den Erben verteilt werden soll. Als Sonderform gilt das so genannte „Berliner Testament“, bei dem der hinterbliebene Partner zum Alleinerben erklärt und das Erbe der Kinder auf den Pflichtteil begrenzt wird. Diese Regelung soll vor allem die Zerschlagung von Vermögen verhindern. Der letzte Wille sollte sorgfältig und in Anbetracht der sich daraus ergebenden Folgen verfasst werden. Denn sonst könnte das Testament angefochten oder für unwirksam erklärt werden.
Als Alternative zum Testament bietet sich der Erbvertrag an. Auch hier kann der Erblasser zu Lebzeiten seinen Nachlass regeln. Anders als das Testament muss der Erbvertrag von einem Notar geschlossen werden. Es gibt einseitige und mehrseitige Erbverträge, die besonders für unverheiratete Paare interessant sein können.
Das Thema Erben und Vererben tritt nicht zwangsläufig erst mit dem Tod ein. So spielt es auch beispielsweise auch bei der Unternehmensnachfolge eine wichtige Rolle, bei der besonders auch steuerliche Aspekte berücksichtigt werden müssen.
Erben müssen ihr geerbtes Vermögen beim Finanzamt angeben und in der Regel Erbschaftssteuer entrichten. Aufpassen müssen Erben besonders dann, wenn sich im Nachlass unversteuertes Schwarzgeld befinden sollte. Auch das muss dem Finanzamt gegenüber angezeigt und nachträglich versteuert werden. Zwar können die Erben nicht für die Steuerhinterziehung des Erblassers verantwortlich gemacht werden, dennoch machen sie sich strafbar, wenn sie das Finanzamt nicht informieren.