Insolvenzrecht / Gesellschaftsrecht
Eine Insolvenz tritt dann ein, wenn der Schuldner seine Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Die Zahlungsunfähigkeit kann bei Überschuldung aber auch wenn die liquiden Mittel nicht mehr ausreichen, eintreten. Unterschieden wird im Wesentlichen zwischen einer Verbraucherinsolvenz (Privatinsolvenz) und einer Regelinsolvenz (Unternehmensinsolvenz).