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Startseite Kanzleien Anonymous Beiträge P&R Container – Vertriebsstopp und Auszahlungsverzögerungen beunruhigen Anleger

"Anleger sind mit den Container-Direktinvestments bei P&R ein erhebliches Risiko eingegangen. Im schlimmsten Fall ist es noch nicht einmal mit dem Totalverlust des investierten Geldes getan. Denn die Anleger haben das Eigentum an den Containern erworben. Kann P&R die Container am Ende der Laufzeit nicht zurückkaufen, stehen die Anleger in der finanziellen Verantwortung für die weitere Bewirtschaftung. Das heißt, nicht nur das investierte Geld kann verloren sein, sondern noch weitere Kosten auf die Anleger zukommen", erklärt Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Kaiserslautern.

Die spärliche Informationspolitik bei P&R trägt nicht gerade zur Aufklärung und Beruhigung der Anleger bei. Anfang März wurde bekannt, dass es bei einigen wenigen Anlegern zu Verzögerungen bei den Rückzahlungen und Mietzahlungen kommen kann, da offenbar ein Käufer für die Container abgesprungen ist. Am 7. März 2018 wurde dann überraschend der Vertrieb für das aktuelle Angebot Nr. 5005 eingestellt. Die Vertriebspartner wurden aufgefordert, keine neuen Verträge mehr abzuschließen. Eine nähere Begründung für diesen Schritt bleibt aus. "Das ist schon mehr als verwunderlich. Sorgen der Anleger dürften durchaus begründet sein. Denn das Handelsblatt legte Zahlen vor, die auf eine extreme Schieflage bei der P&R Gruppe schließen lassen", so Rechtsanwalt Röhrenbeck.

Das Blatt berichtet, dass zwischen 2014 und 2016 die Einnahmen aus der Vermietung der Container längst nicht mehr die Auszahlungen an die Anleger gedeckt haben. Allein 2016 soll das Defizit bei rund 173 Millionen Euro liegen. Ähnliche Unterdeckungen gibt es für die beiden Jahre zuvor. "Auch im Zusammenhang mit den Zahlungsverzögerungen und dem Vertriebsstopp kann das darauf hindeuten, dass P&R Schwierigkeiten bei der Vermietung der Container hat. Weiten sich die Probleme aus, kann es zu weiteren Zahlungsausfällen kommen und die Anleger müssen um ihr Geld fürchten", sagt Rechtsanwalt Röhrenbeck. In diesem Zusammenhang werden Erinnerungen an die Magellan-Insolvenz im Jahr 2016 wach.

"Anleger sollten jetzt umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen. Die aktuellen Entwicklungen berechtigen ggf. zur außerordentlichen Kündigung der Verträge auch vor Ablauf der fünfjährigen Laufzeit", erklärt Rechtsanwalt Röhrenbeck. Darüber hinaus können auch Schadensersatzansprüche geprüft werden. Forderungen können sich z.B. gegen die Vermittler richten, die die Anleger umfassend über ihre Risiken hätten aufklären müssen. Wurde die Informationspflicht verletzt, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Mehr Informationen: http://www.kanzlei-roehrenbeck.de/

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