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Abgasskandal - OLG Hamm spricht Schadenersatz für Porsche Cayenne zu

28. Oktober 2021 | rund ums Auto
Der Käufer eines Porsche Cayenne 3.0 TDI erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Hamm entschied mit Urteil vom 11. Oktober 2021, dass er gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen kann (Az.: I-8 U 12/21). In der Haftung steht die Audi AG, die als Herstellerin des Dieselmotors in dem Porsche Cayenne
Dr. Henning Leitz
Dr. Henning Leitz

Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz ist seit seiner Zulassung im Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Er vertritt...

Der Käufer eines Porsche Cayenne 3.0 TDI erhält Schadenersatz im Abgasskandal. Das OLG Hamm entschied mit Urteil vom 11. Oktober 2021, dass er gegen Rückgabe des Fahrzeugs die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer verlangen kann (Az.: I-8 U 12/21). In der Haftung steht die Audi AG, die als Herstellerin des Dieselmotors in dem Porsche Cayenne für die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung verantwortlich ist. Das Urteil hat CLLB Rechtsanwälte erstritten.

 

Die Audi AG hat die größeren Dieselmotoren für Fahrzeuge des VW-Konzerns mit drei Litern Hubraum und mehr entwickelt und hergestellt. Die Motoren kommen nicht nur in zahlreichen Audi-Modellen, sondern u.a. auch im Porsche Macan und Porsche Cayenne zum Einsatz. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat für zahlreiche Modelle mit diesem Motor einen Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung angeordnet, so auch für das Fahrzeug des Klägers.

 

Der Kläger hatte den Porsche Cayenne 3.0 Liter V6 TDI mit der Abgasnorm Euro 6 im April 2017 zum Preis von 87.650 Euro als Neuwagen gekauft. Nur wenige Monate später, im Dezember 2017, erhielt er den Rückruf, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt wird. Der Kläger ließ das Software-Update aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend. In seinem Fahrzeug komme die sog. schnelle Aufheizstrategie zum Einsatz. Diese Funktion hat das KBA schon bei anderen Fahrzeugen als unzulässige Abschalteinrichtung qualifiziert.

 

Das OLG Hamm gab der Klage weitgehend statt. In dem Porsche Cayenne V6 TDI sei eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut und die Audi AG als Herstellerin des Motors dafür verantwortlich. Sie habe den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und müsse gemäß § 826 BGB Schadenersatz leisten.

 

Der Kläger habe hinreichend substantiiert vorgetragen, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form der sog. schnellen Aufheizstrategie zum Einsatz kommt. Diese Funktion sorgt dafür, dass sich der Stickoxid-Ausstoß im Prüfmodus reduziert. Unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr ist sie jedoch kaum aktiv, was zu einem Anstieg der Emissionen führt. Audi habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht widerlegen können, so das OLG Hamm.

 

Ein Käufer dürfe davon ausgehen, dass ein Fahrzeug die gesetzliche Vorgaben einhält und über eine uneingeschränkte Betriebserlaubnis verfügt. Das war hier nicht der Fall, denn durch die Verwendung der unzulässigen Abschalteinrichtung habe die Gefahr bestanden, dass das Fahrzeug seine Zulassung verliert. Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, da davon ausgegangen werden könne, dass er das Fahrzeugs bei Kenntnis der illegalen Abschalteinrichtung nicht erworben hätte. Der Schaden entfalle auch nicht durch die Installation eines Software-Updates. Der Kaufvertrag müsse rückabgewickelt werden, entschied das OLG Hamm.

 

Geben Rückgabe des Fahrzeugs kann der Kläger die Erstattung des Kaufpreises verlangen. Für die rund 26.300 Kilometer, die er mit dem Porsche Cayenne gefahren ist, muss er sich allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe von knapp 7.700 Euro anrechnen lassen. Damit bleibt ein Anspruch auf Zahlung von rund 80.000 Euro.

 

„Für Audi ist das Urteil des OLG Hamm eine weitere schwere Schlappe vor einem Oberlandesgericht. Die Rechtsprechung zeigt, dass gute Chancen bestehen, Schadenersatz gegen Audi durchzusetzen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz. Allerdings muss die Verjährung der Ansprüche beachtet werden. Viele Halter eines Audi oder Porsche haben 2018 den Rückruf erhalten. „Aufgrund der dreijährigen Verjährungsfrist sollten die Ansprüche umgehend geltend gemacht werden, da Ende 2021 die Verjährung droht“, so Rechtsanwalt Dr. Leitz.

 

Mehr Informationen: https://www.diesel-abgasskandal.de/

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