Im Online-Casino hatte sich ein Spieler sprichwörtlich beinahe um „Haus und Hof“ gebracht und Verluste von fast 250.000 Euro angehäuft. Das Blatt hat sich für ihn glücklicherweise noch gewendet und er bekommt sein Geld vollständig zurück. Das Landgericht Leipzig hat am 2. Juni 2021 entschieden, dass die Anbieterin des Online-Casinos, die World of Sportsbetting Limited mit Sitz in Malta, das Online-Glücksspiel in Deutschland nicht hätte anbieten dürfen. Daher muss sie dem Spieler seinen Verlust erstatten (Az.: 07 O 2704/20).
Seit dem 1. Juli 2021 sind die Regeln für das Online-Glücksspiel zwar etwas gelockert worden, davor herrschte bis auf wenige Ausnahmen allerdings ein strenges Verbot für das Glücksspiel im Internet. Nach dem Glücksspielstaatsvertrag war auch das Anbieten von Online-Glücksspielen verboten. „Das Verbot hat viele Anbieter mit Sitz im EU-Ausland aber nicht davon abgehalten, ihre Online-Casinos auch für Spieler in Deutschland leicht zugänglich zu öffnen. Da sie gegen das Verbot verstoßen haben, müssen sie die Verluste erstatten“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
In dem Fall vor dem LG Leipzig hatte der Kläger über die deutschsprachige Internet-Domain „leovegas“ der Anbieterin an den Online-Glücksspielen von seinem Wohnort in Deutschland aus teilgenommen. Dabei verlor er mehr und mehr Geld. Am Ende hatte er 247.560 Euro verloren. Diesen Betrag verlangte er nun von der Anbieterin zurück.
Die Klage hatte Erfolg. Die World of Sportsbetting Limited mit Sitz in Malta habe mit ihrem Angebot des Online-Casinos gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und müsse dem Kläger den Verlust vollständig ersetzen, so das LG Leipzig.
Die Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag sind erst zum 1. Juli 2021 gelockert worden. „Die Änderungen wirken sich nicht rückwirkend aus. Bis dahin war Online-Glücksspiel bis auf wenige Ausnahmen verboten und die Spieler haben gute Chancen, ihr verlorenes Geld zurückzuholen“, sagt Rechtsanwalt Cocron.
Auch nach der Reform sind dem Online-Glücksspiel in Deutschland nicht Tür und Tor geöffnet. „Nur wer eine entsprechende Lizenz hat und die strengen Vorgaben einhält, darf in Deutschland Glücksspiele im Internet anbieten“, so Rechtsanwalt Cocron.
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