Sie befinden sich hier:
Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Auswege aus der Schrottimmobilie

Schrottimmobilen sind immer noch ein Thema und haben zahlreiche Anleger an den Rand des finanziellen Ruins getrieben. Schrottimmobilien sind nicht nur Immobilien, die völlig heruntergekommen sind, sondern auch Immobilen, die zu völlig überzogenen Preisen verkauft wurden. Die Folge ist, dass die Immobilien nicht die notwendige Rendite einbringen, während die Käufer Monat für Monat die Rate für das Darlehen aufbringen müssen.

Häufig wurden den Käufern die Immobilien durch völlig überzogene Renditeerwartungen, Steuervorteile oder als sichere Kapitalanlage zur Altersvorsorge angepriesen. Die Finanzierung wurde vielfach gleich mitangeboten. Erst nach dem Kauf stellte sich dann heraus, dass die Immobilien überteuert oder sanierungsbedürftig sind und sich die erforderlichen Mieteinnahmen nicht erzielen lassen. Für die Käufer kann der Erwerb einer Schrottimmobilien zu einer extremen finanziellen Belastung werden. "Allerdings haben die betroffenen Verbraucher verschiedene Möglichkeiten, sich zu wehren und ihren Schaden zumindest zu reduzieren", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Wurde die Immobilie beispielsweise als Kapitalanlage vermittelt, treffen den Anlageberater oder Vermittler auch Aufklärungspflichten. "Die Käufer dürfen nach einer Entscheidung des BGH beispielsweise nicht mit völlig unrealistischen Mieteinnahmen geködert werden. Vielmehr müssen die für die Kaufentscheidung wesentlichen Kriterien korrekt dargestellt werden", erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Außerdem müssen die Anlageberater und Vermittler auch über ihre Innenprovisionen aufklären, wenn diese 15 Prozent des von dem Käufer aufzubringenden Kapitals überschreiten. Wurden die Aufklärungspflichten verletzt oder Innenprovisionen verschwiegen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Für die Käufer von Schrottimmobilien kann es noch andere rechtliche Ansprüche geben. So kann ggf. auch die finanzierende Bank in der Haftung stehen, wenn ihr bekannt war, dass der Kaufpreis für die Immobilie völlig überzogen ist und sie ihren Kunden dennoch nicht gewarnt hat. Ebenso können auch Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer oder den Notar entstanden sein. "Es gibt verschiedene Optionen, den finanziellen Verlust aus dem Erwerb von Schrottimmobilien zu minimieren. Welche Möglichkeit am erfolgversprechendsten ist, muss im Einzelfall geprüft werden", so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Die Kanzlei Cäsar-Preller hat schon in etwa 4500 Schrottimmobilien-Fällen die Interessen der Opfer vertreten und kennt die Möglichkeiten aus einer Schrottimmobilien wieder herauszukommen.

 

Mehr Informationen zum Ausstieg aus Schrottimmobilien unter www.caesar-preller.de

 

Kanzleiprofil:

Seit nunmehr 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

Können wir Ihnen helfen?

Hier ein Ticket eröffnen, durch die Eröffnung eines Tickets entstehen Ihnen keinerlei Kosten

Weitere Beiträge der Kanzlei...