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Startseite Kanzleien Kanzlei Casar Preller Beiträge Nach Insolvenz: Ansprüche gegen die Deutsche Lichtmiete

Das Unternehmen "Deutsche Lichtmiete" aus Oldenburg stellte noch Ende 2021 Insolvenzantrag. Anleger der vier Anleihen und auch die Anleger, die in die Direktinvestments der Deutsche Lichtmiete investiert haben, müssen nun um ihr Geld fürchten.

 

Wie das Handelsblatt am 31.12.2021 berichtete, sind auch die Tochterfirmen Deutsche Lichtmiete Produktionsgesellschaft und Deutsche Lichtmiete Vermietungsgesellschaft von der Insolvenz betroffen.

Razzia der Staatsanwaltschaft

Wirklich überraschend kommt der Insolvenzantrag nicht, nachdem die Staatsanwaltschaft Oldenburg am 8. Dezember 2021 die Geschäftsräume wegen des Anfangsverdacht auf Betrug durchsuchen ließ und offenbar auch Konten des Unternehmens eingefroren hat. Die Staatsanwaltschaft geht dem Verdacht nach, dass Unternehmensverantwortlichen bereits bewusst war, dass das Investorenmodell nicht tragfähig ist und die Einnahmen nicht ausreichten, um die Forderungen der Anleger zu bedienen. Dennoch wurden noch verschiedene Anleihen emittiert und damit mehr als 100 Millionen Euro bei Anlegern eingesammelt.

„Es gilt natürlich die Unschuldsvermutung. Sollte sich der Betrugsverdacht jedoch bestätigen, erinnert das an ein Schneeballsystem, bei dem die Forderungen der Anleger nur noch durch die Gelder neuer Investoren bedient werden und nicht mehr aus den erwirtschafteten Einnahmen“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Wiesbaden.

Insolvenzverfahren und Schadenersatz

Nach dem Insolvenzantrag wird nun geprüft werden, ob ausreichende Vermögenswerte vorhanden sind, um ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Ist das der Fall, können die Anleger ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. „Anleger der Direktinvestments sollten zudem prüfen lassen, ob sie Aussonderungsansprüche geltend machen können oder ob die Mieteinnahmen in die Insolvenzmasse einfließen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Auch wenn ein Insolvenzverfahren eröffnet werden sollte, müssen die Anleger mit erheblichen finanziellen Verlusten rechnen, da nicht davon auszugehen ist, dass die Insolvenzmasse ausreichen wird, um die Ansprüche vollständig zu bedienen. „Daher können Anleger auch prüfen lassen, ob Ansprüche auf Schadenersatz bestehen“, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

Schadenersatzansprüche können gegen die Anlagevermittler und Anlageberater entstanden sein. Zu ihren Aufgaben gehört es, die Anleger über die bestehenden Risiken der Geldanlage aufzuklären und die Plausibilität des Geschäftsmodells zu überprüfen. Sollten sie gegen diese Informations- und Sorgfaltspflichten verstoßen haben, können sie zu Schadenersatz verpflichtet sein. Zudem kann geprüft werden, ob Schadenersatzansprüche gegen Wirtschaftsprüfer, Treuhänder oder die Unternehmensverantwortlichen entstanden sind.

 

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