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Gutachten zu unzulässiger Abschalteinrichtung beim VW T5

01. März 2022 | rund ums Auto
Der Abgasskandal deckte auf, dass VW bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor des Typs EA 189 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat. Die Folgen sind bekannt: Das KBA ordnete für die betroffenen Fahrzeuge des VW-Konzerns den Rückruf an. Ausnahme: Der VW T5. Obwohl in dem „Bulli“ auch der Motor EA 189 verbaut ist, blieb der Rückruf aus.
Andreas Schwering
Andreas Schwering

Rechtsanwalt Andreas Schwering ist am Standort Hannover Gründer und Eigentümer der Rechtsanwaltskanzlei Schwering...

Der Abgasskandal deckte auf, dass VW bei Dieselfahrzeugen mit dem Motor des Typs EA 189 unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet hat. Die Folgen sind bekannt: Das KBA ordnete für die betroffenen Fahrzeuge des VW-Konzerns den Rückruf an. Ausnahme: Der VW T5. Obwohl in dem „Bulli“ auch der Motor EA 189 verbaut ist, blieb der Rückruf aus.

Bedeutet der ausgebliebene Rückruf, dass beim VW T5 alles „sauber“ zugeht und keine Abgaswerte manipuliert wurden? Davon ist nicht zwangsläufig auszugehen. „Liegt ein Rückruf des KBA vor, spricht das zwar für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Im Umkehrschluss bedeutet das jedoch nicht, dass ein ausgebliebener Rückruf des KBA ein Beweis dafür ist, dass keine unzulässige Abschalteinrichtung vorliegt. Das haben verschiedene Gerichte bereits im Zusammenhang mit anderen Motoren und Herstellern klargestellt“, sagt Rechtanwalt Andreas Schwering.

So gibt es auch keine plausible Erklärung dafür, warum der VW T5 die große Ausnahme im Dieselskandal um Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 sein soll. Für mehr Klarheit will nun das OLG Karlsruhe sorgen und hat ein Gutachten bei einem VW T5 angeordnet (Az.: 13 U 122/21). Der Sachverständige soll klären, ob in dem T5 des Klägers eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt.

Im VW-Abgasskandal wurde bekannt, dass VW bei den Dieselmotoren des Typs EA 189 zwei unterschiedliche Betriebsmodi bei der Abgasreinigung eingesetzt hat. Im Ergebnis führte dies dazu, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß auf dem Prüfstand zwar eingehalten, im normalen Straßenverkehr jedoch deutlich überschritten wurden. Der BGH hat im Mai 2020 festgestellt, dass VW die Käufer durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet ist.

„Auch Käufer eines T5 können Schadenersatzansprüche geltend machen. Verschiedene Gerichte sind bereits zu der Auffassung gekommen, dass VW auch beim T5 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und Schadenersatz leisten muss“, so Rechtsanwalt Schwering. Das Landgericht Baden-Baden hat bspw. mit Urteil vom 19. Juli 2021 entschieden, dass VW bei einem VW T5 Multivan 2.0 TDI Schadenersatz leisten muss (Az.: 4 O 344/20), das OLG Köln hat mit Urteil vom 13. Juli 2021 Schadenersatz bei einem VW T5 California 2.0 TDI zugesprochen (Az.: I-25 U 91/20).

Unter dem Code 37L8 liegt inzwischen auch ein amtlicher Rückruf des KBA für Modelle des VW T5 vor. Begründet wird der Rückruf mit einer Konformitätsabweichung, die zu einer Überschreitung des Euro 5-Grenzwerts für den Stickoxid-Ausstoß führt. Von einer unzulässigen Abschalteinrichtung ist hier zwar nicht die Rede. Was genau hinter der Konformitätsabweichung steckt, führt das KBA allerdings auch nicht aus. „Klar ist jedoch, dass die Fahrzeuge mehr Stickoxide in die Luft pusten als erlaubt“, sagt Rechtsanwalt Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/vw-abgasskandal

 

 

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