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Mercedes V 220 Diesel - Daimler im Abgasskandal zu Schadenersatz verurteilt

03. Februar 2021 | rund ums Auto
Schwering Rechtsanwälte hat im Mercedes-Abgasskandal erneut Schadenersatz durchgesetzt. Das Landgericht Kiel entschied mit Urteil vom 29. Januar 2021, dass die Daimler AG einen Mercedes V 220 d zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss. Der Kläger hatte den Mercedes V 220 d im Februar 2018 als Gebrauchtwagen mit einer
Andreas Schwering
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Rechtsanwalt Andreas Schwering ist am Standort Hannover Gründer und Eigentümer der Rechtsanwaltskanzlei Schwering...

Schwering Rechtsanwälte hat im Mercedes-Abgasskandal erneut Schadenersatz durchgesetzt. Das Landgericht Kiel entschied mit Urteil vom 29. Januar 2021, dass die Daimler AG einen Mercedes V 220 d zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer erstatten muss.

Der Kläger hatte den Mercedes V 220 d im Februar 2018 als Gebrauchtwagen mit einer Laufleistung von rund 9.800 km zum Preis von 41.000 Euro gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs Om 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut.

Rückruf des KBA wegen unzulässiger Abschalteinrichtung

Die Freude an der Mercedes V-Klasse währte bei dem Kläger nur kurz. Denn das Kraftfahrt-Bundesamt ordnete einen verpflichtenden Rückruf für das Modell an, damit eine unzulässige Abschalteinrichtung entfernt und ein Software-Update installiert werden kann.

Der Kläger ließ das Update zwar aufspielen, machte aber auch Schadenersatzansprüche geltend. Er argumentierte, dass die Motorsteuerung erkenne, ob sich das Fahrzeug im Prüfzyklus NEFZ befindet. Dann werde der Stickoxid-Ausstoß z.B. mit Hilfe der Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung, reduziert. Im realen Straßenverkehr sei diese Funktion jedoch überwiegend abgeschaltet, so dass die Stickoxid-Emissionen wieder steigen. Außerdem werde bei der Abgasrückführung ein Thermofester verwendet. Dadurch würde die Abgasreinigung schon bei Außentemperaturen unter 15 bis 20 Grad reduziert. „Angesichts einer Durchschnittstemperatur in Deutschland von 10,4 Grad führt dies natürlich dazu, dass die Abgasrückführung permanent nur reduziert arbeitet und deutlich mehr gesundheitsschädigende Stickoxide in die Luft geblasen werden“, erklärt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Landgericht Kiel spricht Schadenersatz zu

Die Klage hatte am Landgericht Kiel Erfolg. Der Kläger habe hinreichend konkrete Anhaltspunkte für die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung vorgetragen. Zudem sei der Motor in dem Fahrzeug des Klägers auch konkret von einem Rückruf des KBA wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung betroffen. Schon deshalb dränge sich der begründete Verdacht von unzulässigen Abgasmanipulationen auf, so das Gericht.

Die Kühlmittel-Sollwert-Temperaturregelung und das Thermofenster seien unzulässige Abschalteinrichtungen und auch nicht ausnahmsweise zulässig, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen. Daimler habe das Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung in den Verkehr gebracht und potenzielle Käufer und das KBA getäuscht, führte das LG Kiel weiter aus.

Daimler kann Vorwurf nicht widerlegen

Daimler habe den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. eines Manipulationskonzepts auch nicht widerlegen können und habe nur unvollständige und zum Teil geschwärzte Unterlagen zum Rückruf-Bescheid des KBA vorgelegt hat.

Dem Kläger sei schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden. Er habe daher einen Anspruch auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung, entschied das LG Kiel. Der Kaufvertrag sei daher rückabzuwickeln. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs müsse Daimler den Kaufpreis erstatten. Für die gefahrenen knapp 42.000 Kilometer kann Daimler allerdings eine Nutzungsentschädigung in Höhe von knapp 6.000 Euro abziehen. Unterm Strich erhält der Kläger noch rund 35.000 Euro.

Unzulässiges Manipulationskonzept

 „Es zeigt sich immer mehr, dass Daimler verschiedene Funktionen einsetzt, um die Abgaswerte zu manipulieren. Zusammengenommen ergibt sich daraus ein unzulässiges Manipulationskonzept durch das die Käufer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt wurden“, so Rechtsanwalt Schwering. Immer mehr Gerichte, u.a. die Oberlandesgerichte Köln und Naumburg, entscheiden inzwischen, dass Daimler daher Schadenersatz leisten muss.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/

 

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