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Nach Software-Update: Abgasskandal beim EA 189 geht weiter

17. August 2020 | rund ums Auto
Alleine in Deutschland sind rund 2,5 Millionen Pkw der Marken VW, Audi, Seat und Skoda vom Abgasskandal betroffen. Die Lösung sollte ein Software-Update für die betroffenen Modelle mit dem Dieselmotor EA 189 sein.  „Tatsächlich kann von einer Lösung nicht die Rede sein. Das Update dürfte immer noch über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen. Diesmal in Form eines sog. Thermofensters bei
Andreas Schwering
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Rechtsanwalt Andreas Schwering ist am Standort Hannover Gründer und Eigentümer der Rechtsanwaltskanzlei Schwering...

Alleine in Deutschland sind rund 2,5 Millionen Pkw der Marken VW, Audi, Seat und Skoda vom Abgasskandal betroffen. Die Lösung sollte ein Software-Update für die betroffenen Modelle mit dem Dieselmotor EA 189 sein.  „Tatsächlich kann von einer Lösung nicht die Rede sein. Das Update dürfte immer noch über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügen. Diesmal in Form eines sog. Thermofensters bei der Abgasreinigung. Die Verbraucher wurden dadurch ein zweites Mal getäuscht. Dagegen können sie sich wehren und Schadensersatzansprüche geltend machen“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering aus Hannover.

Nachdem der VW-Dieselskandal im Herbst 2015 bekannt wurde, folgte der Rückruf der betroffenen  Fahrzeuge, damit ein Software-Update aufgespielt und die unzulässige Abschalteinrichtung entfernt werden konnte. Wer das Update nicht aufspielen ließ, riskierte den Verlust der Zulassung. Nun zeigt sich, dass die Fahrzeuge trotz Update nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und eine illegale Abschalteinrichtung durch eine andere in Form eines Thermofensters ersetzt wurde. Dadurch arbeitet die Abgasreinigung nur bei Temperaturen zwischen 10 und 32 Grad vollständig. Bei höheren oder niedrigeren Außentemperaturen wird die Abgasreinigung reduziert bzw. abgeschaltet. Außerdem setzt die Abgasreinigung nur bis zu einer Höhe von 1000 Metern ein. „Das führt natürlich dazu, dass die Abgasreinigung über einen langen Zeitraum des Jahres nicht aktiv ist“, so Rechtsanwalt Schwering. So verwundert es auch nicht, dass Messungen des Umweltbundesamts ergeben haben, dass der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß auch nach dem Update noch deutlich überschritten wird. Eine Nachrüstung der Fahrzeuge mit SCR-Katalysatoren sei daher dringend notwendig, folgert das Umweltbundesamt.

Das Landgericht Düsseldorf hat bereits mit Urteil vom 31. Juli 2019 entschieden, dass auch nach dem Aufspielen des Software-Updates eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form eines Thermofensters vorliegt (Az.: 7 O 166/18). Die Abgasreinigung finde außerhalb des Temperaturbereichs von 10 bis 32 Grad und bei über 1000 Meter nichts statt. Ein Fahrzeug entspreche daher auch nach dem Update nicht den europäischen Vorschriften. Die Käufer seien somit vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden und hätten Anspruch auf Schadensersatz, entschied das LG Düsseldorf. Ebenso hat das OLG Wien mit Urteil vom 25.11.2019 entschieden, dass durch das Software-Update die Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 mit einem Thermofenster und damit mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen worden seien.

„VW und auch andere Autohersteller begründen die Verwendung von Thermofenstern bei der Abgasreinigung oft damit, dass sie aus Gründen des Motorschutzes nötig seien. Damit dürften sie nach den Aussagen der EuGH-Generalanwältin Eleanor Sharpston allerdings auf verlorenem Posten stehen“, sagt Rechtsanwalt Schwering. Die Generalanwältin hatte am 30. April deutlich gemacht, dass sie Abschalteinrichtungen grundsätzlich für unzulässig hält, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem höheren Emissionsausstoß führen. Ausnahmen seien nun in sehr engen Grenzen und nur zum unmittelbaren Schutz des Motors zulässig. Funktionen wie Thermofenster, die den Motor langfristig vor Versottung schützen sollen, zählen nicht zu diesen Ausnahmen.

„Gegen eine zulässige Ausnahme spricht schon, dass die Abgasreinigung bereits bei Temperaturen unter 10 Grad deaktiviert wird. Damit ist sie in Deutschland und weiten Teilen Mitteleuropas  die überwiegende Zeit des Jahres abgeschaltet. Die Ausnahme würde dann zum Regelfall“, so Rechtsanwalt Schwering.

Unterm Strich sind die Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 auch nach dem Software-Update immer noch mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet. Heißt auch, dass ihnen der Verlust der Zulassung droht. „VW hat die Verbraucher abermals getäuscht, obwohl man gerade nach dem Abgasskandal von einer erhöhten Sorgfalt hätte ausgehen dürfen. Den Verbrauchern bleibt nur, ihre Rechte wahrzunehmen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Schwering.

Mehr Informationen: https://rechtsanwalt-schwering.de

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