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Adler Group: Nach Verweigerung des Testats geht die Aktie auf Talfahrt

Die Wirtschaftsprüfer von KPMG verweigern der Adler Group das Testat für die Jahresbilanz 2021 und die Aktie geht auf Talfahrt. Die aktuellen Ereignisse um den Immobilienkonzern, der neben Aktien auch verschiedene Anleihen emittiert hat, dürfte den Anlegern tiefe Sorgenfalten ins Gesicht treiben.
Dr. Ingo Gasser
Dr. Ingo Gasser

Dr. Ingo Gasser ist Gründer der Wirtschaftskanzlei "Dr. Gasser" - Er ist Ansprechpartner zu allen Themen des...

Die Wirtschaftsprüfer von KPMG verweigern der Adler Group das Testat für die Jahresbilanz 2021 und die Aktie geht auf Talfahrt. Die aktuellen Ereignisse um den Immobilienkonzern, der neben Aktien auch verschiedene Anleihen emittiert hat, dürfte den Anlegern tiefe Sorgenfalten ins Gesicht treiben.

Die Adler Group war schon im Oktober 2021 durch schwere Vorwürfe der britischen Analystenfirma Viceroy Research unter Druck geraten. Dabei ging es um überbewertete Immobilien und künstlich aufgeblähte Bilanzen. Adler hatte die Vorwürfe dementiert und zur Entlastung die Wirtschaftsprüfer von KPMG mit einer Sonderprüfung beauftragt.

Die Wirtschaftsprüfer haben offenbar keine Hinweise auf systematischen Betrug gefunden – das Testat für die Bilanz 2021 erteilten sie dennoch nicht, wie verschiedene Medien übereinstimmend berichten. Ihnen seien wichtige Informationen zu wesentlichen Transaktionen vorenthalten worden. Daher könnten sie kein Testat erteilen. Mehrere Mitglieder des Verwaltungsrats haben daraufhin ihren Rücktritt erklärt.

Die Adler Group legte die Zahlen für 2021 am 30. April 2022 auch ohne Testat vor. Unterm Strich stand ein Verlust von 1,2 Milliarden Euro.

Die Entwicklungen bescheren den Anlegern der Adler Group erhebliche finanzielle Verluste. So stürzte die im SDAX notierte Aktie am 2. Mai auf ein Rekordtief ab.

„Die Aktionäre müssen die Verluste jedoch nicht einfach hinnehmen. Ihnen können Schadenersatzansprüche entstanden sein“, sagt Rechtsanwalt Dr. Ingo Gasser. Ansprüche können z.B. vorliegen, wenn die Adler Group gegen ihre Publizitätspflichten verstoßen hat. Aktiengesellschaften sind verpflichtet, Informationen, die den Wert der Aktie maßgeblich beeinflussen können, umgehend zu veröffentlichen. „Bei Verstößen gegen diese ad-hoc-Pflichten haben die Aktionäre Schadenersatzansprüche. Der sog. Kursdifferenzschaden muss dann ersetzt werden“, so Rechtsanwalt Dr. Gasser.

Auch die Anleihe-Anleger der Adler Group können ihre rechtlichen Möglichkeiten von der außerordentlichen Kündigung bis zu Schadenersatzansprüchen prüfen lassen.

Rechtsanwalt Dr. Gasser steht den Anlegern der Adler Group gerne für eine kostenlose Ersteinschätzung ihrer Möglichkeiten zur Verfügung.

Mehr Informationen zu Schadenersatzansprüchen: https://www.ingogasser.de/bank-und-kapitalmarktrecht/

 

 

 

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