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Schadenersatz für Mercedes V-Klasse im Abgasskandal

28. Juni 2022 | rund ums Auto
Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz gegen Mercedes durchgesetzt. Das Landgericht Rottweil entschied mit Urteil vom 15. Juni 2022, dass Mercedes bei einem Fahrzeug der V-Klasse eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und dem Käufer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss (Az.: 3 O 39/21).
Andreas Schwering
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Rechtsanwalt Andreas Schwering ist am Standort Hannover Gründer und Eigentümer der Rechtsanwaltskanzlei Schwering...

Schwering Rechtsanwälte hat im Abgasskandal Schadenersatz gegen Mercedes durchgesetzt. Das Landgericht Rottweil entschied mit Urteil vom 15. Juni 2022, dass Mercedes bei einem Fahrzeug der V-Klasse eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und dem Käufer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten muss (Az.: 3 O 39/21).

Der Kläger hatte die Mercedes V-Klasse im September 2017 als Neuwagen zu einem Bruttopreis in Höhe von 46.270 Euro gekauft. In dem Fahrzeug ist der Dieselmotor des Typs OM 651 mit der Abgasnorm Euro 6 verbaut. Anfang 2021 machte er Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Mercedes bestreitet zwar, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, kam damit beim Landgericht Rottweil aber nicht durch. Das Gericht holte eine amtliche Auskunft des Kraftfahrt-Bundesamts ein. Dieses bestätigte im April 2022, dass für das Modell ein verpflichtender Rückruf wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems vorliegt und ohne ein entsprechendes Update dem Fahrzeug der Verlust der Betriebserlaubnis droht.

Demnach erfolge die AdBlue-Zuführung zur Abgasnachbehandlung und Reduzierung des Stickoxid-Ausstoßes in zwei unterschiedlichen Modi. Bei Bedingungen, die dem Prüfzyklus entsprechen, werde ein effektiver Modus bei der Abgasnachbehandlung genutzt, um die Stickoxid-Emissionen zu reduzieren. Nach Erreichen einer bestimmten Stickoxidmasse werde nach Ablauf des Prüfzyklus jedoch dauerhaft ein weniger effektiver Modus genutzt. Folge sei ein Anstieg des Stickoxid-Ausstoßes. Bei einer solchen Funktion handele es sich um eine unzulässige Abschalteinrichtung, über die Mercedes das KBA im Rahmen des Typengenehmigungsverfahren getäuscht habe, so das LG Rottweil.

Dem Kläger sei dadurch schon mit Abschluss des Kaufvertrags ein Schaden entstanden, so das Gericht weiter. Es sei davon auszugehen, dass er die Mercedes V-Klasse nicht gekauft hätte, wenn er Kenntnis von der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung und den damit verbundenen drohenden Verlust der Zulassung gehabt hätte, führte das Gericht aus. Der Kläger habe daher Anspruch auf Rückgängigmachung des Kaufvertrags. Gegen Rückgabe des Fahrzeugs könne er von Mercedes die Erstattung des Kaufpreises (46.270 Euro) verlangen. Für die gefahrenen 147.750 Kilometer mit dem Fahrzeug und einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 Kilometern müsse er sich eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 21.870 Euro anrechnen lassen. Damit verbleibt ein Schadenersatzanspruch in Höhe von 24.400 Euro.

„Das Urteil zeigt, dass im Abgasskandal gute Chancen bestehen, Schadenersatzansprüche gegen Mercedes durchzusetzen. „Die Chancen sind noch weiter gestiegen, nachdem der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos deutlich gemacht hat, dass es für den Schadenersatzanspruch schon ausreicht, wenn der Autohersteller nur fahrlässig gehandelt hat. Vorsatz und Sittenwidrigkeit müssen dem Autohersteller demnach nicht nachgewiesen werden“, sagt Rechtsanwalt Andreas Schwering.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/category/mercedes-abgasskandal

 

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