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Bis 11. Juli - Anmeldung zum Mercedes-Musterverfahren

07. Juli 2022 | rund ums Auto
Verbraucher, die sich im Abgasskandal noch der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes anschließen möchten, müssen jetzt handeln. Anmeldungen im Klageregister sind nur noch bis zum 11. Juli 2022 möglich. Einen Tag später, am 12. Juli, eröffnet das OLG Stuttgart das Musterverfahren gegen Mercedes.
Michael Staudenmayer
Michael Staudenmayer, Fachanwalt Stuttgart

Rechtsanwalt Staudenmayer ist Ihr Ansprechpartner für Steuerrecht und Bank-und Kapitalmarktrecht im Raum Stuttgart,...

Verbraucher, die sich im Abgasskandal noch der Musterfeststellungsklage gegen Mercedes anschließen möchten, müssen jetzt handeln. Anmeldungen im Klageregister sind nur noch bis zum 11. Juli 2022 möglich. Einen Tag später, am 12. Juli, eröffnet das OLG Stuttgart das Musterverfahren gegen Mercedes.

Die Musterfeststellungsklage im Dieselskandal gegen Mercedes hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vor rund einem Jahr erhoben. Anlass sind zahlreiche Rückrufe des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) für eine Reihe von Mercedes-Modellen wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen. Die Abschalteinrichtungen führen dazu, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zwar im Prüfmodus, nicht aber unter normalen Betriebsbedingungen im Straßenverkehr eingehalten werden. Ohne ein entsprechendes Software-Update droht den betroffenen Fahrzeugen der Verlust der Zulassung und die Stilllegung.

Mercedes führt die Rückrufe zwar durch, hält die vom KBA beanstandeten Funktionen aber für zulässig.

Musterverfahren umfasst ca. 50.000 Fahrzeuge

Für Klarheit soll nun das OLG Stuttgart sorgen. Es soll in dem Musterverfahren feststellen, ob Mercedes unzulässige Abschalteinrichtungen verwendet und die Käufer dadurch vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat, so dass diese einen Anspruch auf Schadenersatz haben.

Dabei umfasst das Musterverfahren nicht alle Mercedes-Modelle, die von einem amtlichen Rückruf des KBA betroffen sind, sondern insgesamt nur etwa 50.000 Fahrzeuge der Baureihen GLK und GLC. Konkret geht es in dem Verfahren um folgende Mercedes-Modelle:

  • GLC 220d 4Matic (Dieselmotor OM 651, Euro 6)
  • GLC 250d 4Matic (OM 651, Euro 6)
  • GLK 220 BlueTec 4Matic (OM 651, Euro 6)
  • GLK 250 BlueTec 4Matic(OM 651, Euro 6)
  • GLK 200 CDI (OM 651, Euro 5)
  • GLK 220 CDI (OM 651, Euro 5)
  • GLK 220 CDI 4Matic (OM 651, Euro 5)

Käufer dieser Mercedes-Modelle können sich der „Sammelklage“ anschließen, auch wenn bereits ein Software-Update aufgespielt wurde. Voraussetzung ist aber, dass das Update nicht schon beim Kauf des Fahrzeugs installiert war.

Teilnehmer tragen kein Prozesskostenrisiko

Die Teilnahme an dem Musterverfahren bietet für die geschädigten Mercedes-Käufer einige Vorteile. Es besteht für sie keinerlei Prozesskostenrisiko, so dass die Teilnahme besonders für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung interessant ist. Zudem wird die Verjährung möglicher Schadenersatzansprüche durch die Teilnahme gehemmt. „Auch wer bereits 2018 den Rückruf für sein Fahrzeug erhalten hat und die Verjährung seiner Schadenersatzansprüche befürchtet, kann sich der Musterfeststellungsklage noch anschließen, um seine Rechte geltend zu machen“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer aus Stuttgart.

Unabhängig davon in welche Richtung das Pendel ausschlägt, ist die Entscheidung des OLG Stuttgart im Musterverfahren für die Teilnehmer verbindlich. Kommt es zu der Überzeugung, dass Mercedes sich schadenersatzpflichtig gemacht hat, ist die Sache für den Verbraucher noch nicht beendet. Damit Geld fließt, muss der individuelle Schadenersatzanspruch anschließend noch in einer Einzelklage geltend gemacht werden. Dabei geht es zwar nicht mehr um die Frage, ob dem Verbraucher Schadenersatz zusteht, sondern nur noch um die Höhe des Schadenersatzes. Dennoch zieht sich das Verfahren durch dieses Prozedere in die Länge. Daher kann es sinnvoller sein, Schadenersatzansprüche gegen Mercedes von Anfang an individuell geltend zu machen. „Das sollte immer im Einzelfall geprüft werden“, so Rechtsanwalt Staudenmayer.

Rückenwind für Schadenersatzklagen durch EuGH-Generalanwalt

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Athanasios Rantos, hat in seinem Schlussantrag vom 02.06.2022 in einem Diesel-Verfahren festgehalten, dass Schadenersatzansprüche der Verbraucher schon bestehen, wenn der Autohersteller fahrlässig gehandelt hat. Rechtsanwalt Staudenmayer: „Demnach müssten Mercedes und folgerichtig auch anderen Autoherstellern bzgl. der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen Vorsatz und Sittenwidrigkeit nicht mehr nachgewiesen werden.“

Rechtsanwalt Staudenmayer unterstützt Mercedes-Käufer gerne bei der Anmeldung zum Musterverfahren. Außerdem kann auch geprüft werden, ob die Musterklage oder individuelle Klage im Einzelfall sinnvoller ist. Es eilt!

Mehr Informationen: https://www.ra-staudenmayer.de/t%C3%A4tigkeitsschwerpunkte/abgasskandal

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