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Grüne Geldanlage - Anlageberater muss Nachhaltigkeit berücksichtigen

04. August 2022 | Bank- und Kapitalmarktrecht
Für viele Anleger ist Rendite nicht mehr das einzige Kriterium für die gewünschte Geldanlage. Sie möchten ihr Geld auch nachhaltig anlegen – ökologisch und sozial. Nun sollen neue EU-Regeln unter dem Stichwort ESG für einen Schub bei den sog. „grünen Geldanlagen“ sorgen. Hinter den drei ESG-Kriterien verbergen sich "E" für Environmental (Umwelt), "S" für Social (Soziales) und "G" für Governance (
Michael Staudenmayer
Michael Staudenmayer, Fachanwalt Stuttgart

Rechtsanwalt Staudenmayer ist Ihr Ansprechpartner für Steuerrecht und Bank-und Kapitalmarktrecht im Raum Stuttgart,...

Für viele Anleger ist Rendite nicht mehr das einzige Kriterium für die gewünschte Geldanlage. Sie möchten ihr Geld auch nachhaltig anlegen – ökologisch und sozial. Nun sollen neue EU-Regeln unter dem Stichwort ESG für einen Schub bei den sog. „grünen Geldanlagen“ sorgen. Hinter den drei ESG-Kriterien verbergen sich "E" für Environmental (Umwelt), "S" für Social (Soziales) und "G" für Governance (verantwortungsvolle Unternehmensführung).

Das hat jetzt auch Folgen für die Anlageberatung und v.a. die Anlageberater. Unabhängig davon, ob es um Aktien, Anleihen, Fondbeteiligungen, Nachrangdarlehen oder Lebensversicherungen geht, müssen die Bankberater und die freien Anlageberater seit 02.08.2022 erkunden, wie nachhaltig ihre Kunden das Geld anlegen möchten, und dies entsprechend bei der Auswahl der Finanzprodukte berücksichtigen. „Die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung wachsen dadurch. Den potenziellen Anlegern müssen neben Renditechancen und Risiken einer Geldanlage auch ihre Nachhaltigkeit in puncto Umwelt, Soziales und Unternehmensführung aufgezeigt werden“, sagt Rechtsanwalt Michael Staudenmayer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Stuttgart.

Laut EU-Taxonomie: Klimafreundliche Geldanlagen auch in Gas und Atomkraft

Trotz der neuen EU-Regeln bleiben viele Fragen offen. So fehlt es an klaren Definitionen, wann eine Geldanlage nachhaltig ist.  Mit der sog. EU-Taxonomie wurde zwar eine Art Katalog für klimafreundliche Investitionen vorgelegt. Doch der sorgt nicht für eindeutige Vorgaben. So können laut EU-Taxonomie Geldanlagen auch dann klimafreundlich sein, wenn das Geld in Gas oder Atomkraft gesteckt wird! „Das wollen aber Anleger nicht, die wirklich ,grün‘ investieren möchten“, so Rechtsanwalt Staudenmayer.

Fehlende Standards und Gütesiegel

„Es fehlt weiter an eindeutigen Standards für nachhaltige Geldanlagen oder an diesbezüglichen Gütesiegeln. Daher bleibt Greenwashing weiter möglich“, befürchtet Rechtsanwalt Staudenmayer. Greenwashing heißt, dass Kapitalanlagen als grüner dargestellt werden als sie tatsächlich sind. Im Zusammenhang mit Greenwashing-Vorwürfen geriet kürzlich die DWS, Fondstochter der Deutsche Bank AG, in die Schlagzeilen. Nach Pressemeldungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt geht es um den Vorwurf, dass die Angaben zu Nachhaltigkeitskriterien wie Umwelt- und Klimaschutz deutlich zu positiv dargestellt worden seien. Die Nachhaltigkeitsfonds der Investmentbank Goldmann Sachs sind wegen des Verdachts von Greenwashing ins Visier der US-Börsenaufsicht geraten.

 „Anleger müssen nach wie vor ganz genau hinschauen, und von Vorneherein schriftlich ihre Kriterien für die „gewünschte Nachhaltigkeit“ konkret vorgeben. Nur dann wäre es möglich, Schadenersatzansprüche wegen Falschberatung durchzusetzen, wenn sich später herausstellt, dass die Geldanlagen in den Prospekten oder den Beratungsgesprächen nachhaltiger dargestellt wurden, als sie tatsächlich sind“, meint Rechtsanwalt Staudenmayer.

Mehr Informationen: https://www.ra-staudenmayer.de/t%C3%A4tigkeitsschwerpunkte/kapitalanlegerschutzrecht-und-darlehensrecht

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