Wer einen Kredit beantragt, eine Wohnung mieten oder einen neuen Stromversorger braucht, der kommt ohne Beurteilung seiner Bonität durch die Schufa nicht ans Ziel. Die als privatwirtschaftliches Unternehmen geführte Schufa Holding sammelt Daten von über 10.000 Kooperationspartnern – darunter Banken, Energieunternehmen, Inkassounternehmen etc.
Diese Partner sammeln fleißig und so ist es der Schufa möglich, quasi über jeden geschäftsfähigen Deutsch ein automatisiertes Profil anzulegen: Den sogenannten Schufa-Score zwischen 0 und 100 %.
Der Europäische Gerichtshof hat nun klargestellt: Wenn eine Vertragsanbahnung, also z.B. ein Kreditvertrag , nur auf Basis dieses Bewertungssystems abgewickelt wird, dann ist das nicht zulässig, denn Artikel 22 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbietet automatisierte Entscheidungen.
Der EuGH verhandelte Fälle aus Deutschland. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte die Sache in Luxemburg vorgelegt um eine rechtliche Klärung der anstehenden Fragestellungen zu erreichen.
Fest steht jetzt: Automatisierte Entscheidungen aus sogenannten Profilings dürfen nicht allein zur Bemessung der Kreditwürdigkeit oder generell zu Entscheidungen über einen Vertragsschluss herangezogen werden.
Geklagt hatte ein Bankkunde, der aufgrund eines schlechten Wertes keinen Kredit bekommen hatte und im Anschluss seiner Meinung nach nicht ausreichende Erklärungen durch den Ermittler des Wertes erhielt. Die Schufa kam auch seinem Antrag, Daten zu löschen, nicht nach – beides klare Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung.
Der Kredit wurde ausschließlich auf Basis eines theoretischen und elektronisch generierten Wertes ermittelt. Solche Profile können Menschen diskriminieren, wenn z.B. Daten zur Wohnlage, Familienstatus und Alter vermengt werde. Solange nicht klar ist, wie die Schufa Daten verarbeitet und welche Daten sie verwendet, ist der Score grundsätzlich unzulässig.
In einem von der Kanzlei Sieprath aktuell gegen die Schufa geführten Verfahren war es durch einen plötzlich schlechten Scoringwert nicht zu vereinbarten Kontoauflösungskonditionen gekommen. Dadurch ist unserer Mandantin ein erheblicher Schaden entstanden. Nichts erklärt den Abfall des Wertes und wir bekommen von der Schufa nur Standardantworten. Jetzt haben wir eine deutlich verbesserte Verhandlungsposition.
Rechtsanwältin Moers geht aber davon aus, dass das Verwaltungsgericht Wiesbaden entsprechend entscheiden wird und die Möglichkeiten, die Auskunftspflichten zu verweigern, deutlich einschränken wird.
Rechtsanwältin Moers vertritt bereits zahlreiche Mandanten in strittigen Auskunftsersuchen und Folgen von Schufa-Scores. Meist geht es dabei im Vertragskonditionen, die sich durch veränderte Scores verschlechtert haben. Wenn die Schufa keine handfesten Gründe für der Wert liefern kann, muss er wieder verbessert werden und unsere Mandanten erhalten wieder die ursprünglich vereinbarten Konditionen.