Die Kanzlei Schnell & Kollegen mit Hauptsitz in Nürnberg und Zweigstellen in Rosenheim und Roßtal bietet in solchen Situationen spezialisierte Unterstützung: Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht und Arbeitsrecht beraten Privatpersonen, Freiberufler und gewerbliche Unternehmen – mit klar verteilten Zuständigkeiten und einer niedrigschwelligen ersten Kontaktaufnahme.
Eine Kanzlei mit mehreren Rechtsgebieten unter einem Dach
Der Hauptsitz von Schnell & Kollegen befindet sich in der Eibacher Hauptstraße 21 in Nürnberg. Hinzu kommen zwei Zweigstellen: eine in der Oberaustraße 34 in Rosenheim sowie eine weitere in Roßtal. Über diese Standorte betreut die Kanzlei Mandanten in Mittelfranken ebenso wie in der Region Rosenheim – und dank flexibler Kontaktwege auch darüber hinaus.
Zum Kernteam gehören zwei Fachanwälte mit klar verteilten Schwerpunkten: Rechtsanwalt Thomas Riedwelski ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und zusätzlich im Beamtenrecht tätig. Rechtsanwalt Volker Maag ist Fachanwalt für Erbrecht und für Familienrecht. Ergänzt wird das Leistungsspektrum durch weitere Gebiete wie das private Baurecht, das Sozialversicherungsrecht und das Verkehrsrecht.
Die Mandantschaft ist bewusst breit aufgestellt: Beraten und vertreten werden Privatpersonen, gewerbliche Unternehmen und Freiberufler. Nach eigenen Angaben steht neben der anwaltlichen Präzision auch das strategische Vorgehen im Vordergrund – etwa wenn es darum geht, Konflikte kostenschonend beizulegen oder rechtliche Gestaltungen so früh zu treffen, dass spätere Auseinandersetzungen gar nicht erst entstehen.
Fachanwalt für Erbrecht in Rosenheim
Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und welche Rechte Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer haben. Ohne klare Regelungen entstehen im Erbfall häufig Unsicherheiten – von der Beantragung eines Erbscheins über die Auseinandersetzung innerhalb einer Erbengemeinschaft bis zur Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
In der Rosenheimer Zweigstelle ist Rechtsanwalt Volker Maag der zuständige Ansprechpartner: Als Erbrecht-Anwalt aus Rosenheim berät und vertritt er Mandanten bei der Gestaltung letztwilliger Verfügungen, bei Erbverträgen und der vorausschauenden Nachlassplanung ebenso wie bei der Abwicklung nach einem Todesfall. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten zählen außerdem Pflichtteilsfragen, die vorweggenommene Erbfolge sowie die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung in Erbstreitigkeiten.
Der Beratungsansatz geht dabei über die reine Durchsetzung von Ansprüchen hinaus: Eine rechtzeitig getroffene Nachlassregelung kann Streit unter Angehörigen vermeiden und die spätere Abwicklung erleichtern. Das gilt für Familien mit Immobilienbesitz ebenso wie für Unternehmer, die eine geordnete Nachfolge im Betrieb vorbereiten müssen. Auch wer selbst erbt, steht vor Entscheidungen: Erbausschlagung, Erbschein oder die Klärung von Nachlassverbindlichkeiten folgen eigenen Fristen und Formen.
Konfliktträchtig ist häufig das Pflichtteilsrecht: Pflichtteilsberechtigte wollen ihre Ansprüche geltend machen, Erben müssen Forderungen prüfen und gegebenenfalls unberechtigte oder überhöhte Ansprüche abwehren. Auch Pflichtteilsergänzungsansprüche können relevant werden, wenn zu Lebzeiten Schenkungen erfolgt sind. In solchen Fällen geht es um Auskunftsansprüche, die Wertermittlung des Nachlasses, das Nachlassverzeichnis und die zutreffende Berechnung der Beteiligungsquote. Werden mehrere Personen gemeinsam Erben, müssen Entscheidungen über Immobilien, Konten oder Unternehmensanteile in der Erbengemeinschaft gemeinsam getroffen werden; die Kanzlei begleitet die Erbauseinandersetzung zunächst außergerichtlich und, falls nötig, auch gerichtlich.
Praktisch für Mandanten aus der Region: Die Zweigstelle befindet sich im dritten Stock der Oberaustraße 34, direkt im Aicherpark und in unmittelbarer Nähe zum Landratsamt Rosenheim und zur Zulassungsstelle. Für Mandanten steht ein Parkplatz in der Tiefgarage zur Verfügung, Termine werden nach Vereinbarung vergeben.
Familienrecht und Arbeitsrecht als weitere Schwerpunkte
Neben dem Erbrecht gehört das Familienrecht zum zweiten Fachgebiet von Volker Maag. Nach Angaben der Kanzlei blickt er auf mehr als 20 Jahre Praxiserfahrung in diesem Bereich zurück. Trennung und Scheidung zählen zu den einschneidendsten rechtlichen Ereignissen im Leben einer Familie: Es geht um Unterhalt, den Umgang mit gemeinsamen Kindern, die elterliche Sorge und die Auseinandersetzung vorhandener Vermögenswerte. Maag unterstützt Mandanten dabei, für diese Folgefragen Strategien und ergebnisorientierte Lösungen zu erarbeiten. Da er beide Fachanwaltstitel in sich vereint, können erbrechtliche und familienrechtliche Fragen aufeinander abgestimmt werden – etwa wenn sich eine Scheidung auf ein bereits errichtetes Testament oder ein Vermächtnis auswirkt.
Auf der arbeitsrechtlichen Seite steht Rechtsanwalt Thomas Riedwelski. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht verfügt nach eigener Auskunft über rund 25 Jahre Berufserfahrung und berät auf allen Gebieten des Arbeitsrechts – insbesondere bei Kündigungen, Trennungsgesprächen und Aufhebungsvereinbarungen sowie bei Abmahnungen, Befristungen und Lohnfragen. Gerade nach einer Kündigung ist Eile geboten, denn eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Um die erste Kontaktaufnahme in solchen Fällen zu beschleunigen, bietet die Kanzlei eine telefonische Mandatsaufnahme an; relevante Unterlagen wie der Arbeitsvertrag oder das Kündigungsschreiben können direkt an die Kanzlei übersendet werden.
Beamtenrecht, Sozialrecht und weitere Spezialisierungen
Über die drei Kerngebiete hinaus deckt die Kanzlei weitere Rechtsbereiche ab. Im Beamtenrecht und öffentlichen Dienstrecht betreut Thomas Riedwelski seit vielen Jahren Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Dienstes – von Bundes- und Landesbehörden über Kommunen bis hin zu Hochschulen. Typische Anliegen sind Versetzungen, Beförderungen, Disziplinarverfahren oder Fragen der Ruhestandsversetzung; bei Bedarf vertritt er die Interessen seiner Mandanten auch vor den Verwaltungsgerichten.
Hinzu kommen das private Baurecht, das Sozialversicherungsrecht sowie das Verkehrs- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Im privaten Baurecht geht es typischerweise um Vertrags- und Gewährleistungsfragen rund um Bauvorhaben, im Sozialversicherungsrecht um die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber den gesetzlichen Versicherungsträgern und im Verkehrsrecht etwa um die Regulierung nach Verkehrsunfällen. Für Mandanten ergibt sich daraus ein praktischer Vorteil: Viele Rechtsfragen des Alltags lassen sich innerhalb einer Kanzlei bündeln, ohne dass für jedes Problem ein neuer Anwalt gesucht werden muss.
Persönliche Beratung und erster Kontakt
Der Einstieg in ein Mandat ist bewusst niedrigschwellig gehalten. Die Kanzlei ist telefonisch unter der Nürnberger Rufnummer 0911 / 688 666-0 sowie in der Zweigstelle Rosenheim unter 08031 / 80 755 00 erreichbar. Bereits im ersten Gespräch lässt sich klären, welcher Anwalt für das jeweilige Anliegen zuständig ist und welche Unterlagen für eine erste Einschätzung benötigt werden. Dokumente können auf Wunsch vorab per E-Mail an kanzlei@schnell-kollegen.de übermittelt werden; Termine finden nach Vereinbarung statt. Für die schriftliche Übermittlung steht außerdem die Faxnummer 0911 / 688 666-70 zur Verfügung. Die Kanzlei firmiert als Schnell & Kollegen GdbR, Rechtsanwälte und Fachanwälte.
Diese Form der Kontaktaufnahme ist vor allem für Menschen hilfreich, die sich in einer akuten Situation befinden und schnell wissen wollen, wo sie rechtlich stehen. Für Verbraucher, die mit einem Erbfall, einer Trennung oder einem Konflikt am Arbeitsplatz konfrontiert sind, bietet die Kanzlei damit eine konkrete Orientierung: Entscheidend ist, dass es für das eigene Rechtsproblem einen spezialisierten Ansprechpartner gibt – und dass der Weg zum ersten Gespräch unkompliziert bleibt.
Häufige Fragen zur Kanzlei
Welche Rechtsgebiete deckt Schnell & Kollegen ab?
Die Kanzlei berät in den Bereichen Arbeitsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Beamtenrecht und öffentliches Dienstrecht, Sozialversicherungsrecht, privates Baurecht sowie Verkehrsrecht.
Wo befinden sich die Standorte der Kanzlei?
Der Hauptsitz liegt in der Eibacher Hauptstraße 21 in Nürnberg, dazu kommen Zweigstellen in der Oberaustraße 34 in Rosenheim sowie in Roßtal.
Wer ist in Rosenheim für Erbrecht zuständig?
In der Rosenheimer Zweigstelle betreut Rechtsanwalt Volker Maag – Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht – alle erbrechtlichen Anliegen, vom Testament über die Nachlassabwicklung bis hin zu Pflichtteilsfragen.
Wie läuft eine erste Kontaktaufnahme ab?
Die Kontaktaufnahme erfolgt telefonisch oder per E-Mail. Im ersten Gespräch wird das Anliegen eingeordnet und der passende Ansprechpartner benannt; relevante Unterlagen können direkt an die Kanzlei übersendet werden. Termine finden nach Vereinbarung statt.
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